Die Europäische Kommission hat heute eine Mitteilung über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft vorgelegt, die darauf abzielt, die bedeutenden kulturellen und rechtlichen Herausforderungen der massenhaften Digitalisierung und Verbreitung von Büchern, insbesondere von europäischen Bibliotheksbeständen, zu bewältigen. Die Mitteilung wurde von den Kommissionsmitgliedern Charlie McCreevy und Viviane Reding gemeinsam verfasst. Digitale Bibliotheken, wie z. B. Europeana ( http://www.europeana.eu ), bieten Forschern und Verbrauchern in ganz Europa neue Möglichkeiten, sich Informationen zu beschaffen. Dazu ist EU-weit jedoch zunächst die Frage der so genannten „verwaisten Werke“ zu klären, von denen viele aufgrund ihres unsicheren Urheberrechtsstatus nicht digitalisiert werden können. Ein weiteres zentrales Anliegen der Kommission ist es, die Verbreitung und Verfügbarkeit von Informationen für behinderte Menschen, insbesondere für Sehbehinderte, zu verbessern.
Wie die Kommissionsmitglieder McCreevy und Reding bei der Annahme der Mitteilung betonten, haben die Diskussionen über „Google Books“ in den Vereinigten Staaten erneut gezeigt, dass Europa es sich nicht leisten kann, in der digitalen Welt zurückzubleiben.
„ Wir müssen Europa als Zentrum der Kreativität und Innovation fördern. Der enorme Reichtum der europäischen Bibliotheken darf nicht weiter im Verborgenen schlummern, sondern muss unseren Bürgerinnen und Bürgern zugänglich gemacht werden,“ so Binnenmarktkommissar McCreevy.
Die für die Informationsgesellschaft und Medien zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding sagte: „Bedeutende Digitalisierungsprojekte haben bereits überall auf der Welt begonnen. Europa sollte die Gelegenheit nutzen, eine Führungsrolle zu übernehmen, und dafür sorgen, dass die Bücherdigitalisierung im Einklang mit dem europäischen Urheberrecht erfolgt und der kulturellen Vielfalt in Europa in vollem Umfang Rechnung trägt. Mit seinem reichen kulturellen Erbe hat Europa bei der Bücherdigitalisierung das Meiste zu bieten, kann aber selbst auch am meisten davon profitieren. Wenn wir jetzt schnell handeln, könnten wettbewerbsfreundliche europäische Lösungen für die Bücherdigitalisierung schneller einsatzbereit sein als die in den Vereinigten Staaten derzeit im Rahmen der „Google Books“-Einigung erwogenen Lösungen.“
In der Mitteilung stellt die Kommission die von ihr geplanten Maßnahmen vor. Dabei geht es um die digitale Bewahrung und Verbreitung von wissenschaftlichen und kulturellen Materialien sowie von verwaisten Werken und die Zugänglichkeit von Informationen für Menschen mit Behinderungen. D as von der Kommission heute vorgelegte Papier beruht auf der letztjährigen Konsultation zu einem Grünbuch( IP/08/1156 ) , den Arbeitsergebnissen der hochrangigen Expertengruppe zu digitalen Bibliotheken und den Erfahrungen mit der europäischen digitalen Bibliothek Europeana ( IP/09/1257 ).
Wie die jüngsten Anhörungen der Kommission zur „Google Books“-Einigung gezeigt haben, würde die Genehmigung dieser Vereinbarung zu der paradoxen Situation führen, dass die unzähligen, von Google digitalisierten europäischen Werke in US-Bibliotheken nur für Verbraucher und Forscher in den Vereinigten Staaten, nicht aber in Europa zugänglich wären. Es ist daher ein dringendes Anliegen der Kommission, dass die Menschen in Europa Zugang zu ihrem eigenen kulturellen Erbe erhalten und europäische Autoren fair vergütet werden. Dazu sind jedoch Maßnahmen auf europäischer Ebene erforderlich, wie die Kommissionsmitglieder Reding und McCreevy erst kürzlich betont haben ( MEMO/09/376 ).
Digitale Bewahrung und Verbreitung
Im Dialog mit allen Beteiligten wird die Kommission nun mögliche Wege für eine einfache und kostengünstige Rechteklärung erarbeiten, damit noch urheberrechtlich geschützte Bibliotheksbestände in großem Maßstab digitalisiert und online verbreitet werden können. Dies betrifft sowohl vergriffene Werke als auch die so genannten verwaisten Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt oder ausfindig gemacht werden können.
Verwaiste Werke
Die Digitalisierung und Verbreitung verwaister Werke stellt eine besondere kulturelle und wirtschaftliche Herausforderung dar. Da der Rechteinhaber nicht bekannt ist, sind potenzielle Nutzer z. B. nicht in der Lage, die für die Digitalisierung erforderlichen Genehmigungen einzuholen. Verwaiste Werke machen einen wesentlichen Anteil der Bestände in Europas Kulturinstitutionen aus – so geht etwa die British Library davon aus, dass 40 Prozent ihrer urheberrechtlich geschützten Bestände verwaiste Werke sind (1). Die Kommission wird diese Frage nun in einer Folgenabschätzung detaillierter behandeln. Ihr Ziel ist es, eine EU-weite Lösung zur Vereinfachung der Digitalisierung und Verbreitung von verwaisten Werken zu finden und gemeinsame Sorgfaltskriterien für die Anerkennung des „Waisenstatus“ von Werken in der gesamten EU zu erarbeiten. Erste Fortschritte wurden dabei mit dem Projekt ARROW (Accessible Registries of Rights Information and Orphan Works) erzielt, an dem nationale Bibliotheken, Verwertungsgesellschaften und Verlage beteiligt sind. Das Vorhaben wird von der Europäischen Kommission im Rahmen des Programms „ eContent plus “ mit 2,5 Mio. EUR gefördert.
Das Ziel dieses im November 2008 begonnenen Projekts ist es, Rechteinhaber zu ermitteln und im Hinblick auf den Rechtsstatus eines Werks etwa die Frage zu klären, ob es vergriffen oder verwaist ist. „Das von der EU finanzierte ARROW-Projekt ist ein erster Schritt, um die verschiedenen Rechteregister in Europa miteinander zu verbinden und die Ermittlung der Rechteinhaber zu vereinfachen, “ so die Kommissionsmitglieder Reding and McCreevy heute. Weiter sagten sie: „ Wir richten uns an die nationalen Bibliotheken, Verwertungsgesellschaften und Verlage mit der Bitte, auf dieser Grundlage aufzubauen und mit der Kommission zusammenzuarbeiten, um ein wettbewerbsförderndes europaweites System von Buchregistern einzurichten. So möchten wir im Rahmen eines transparenten Systems eine länderübergreifende Lizenzierung zu erschwinglichen Preisen ermöglichen und gleichzeitig die faire Vergütung der Autoren sichern.“
Zugang für Menschen mit Behinderungen
Menschen mit Behinderungen sehen sich bei der Informationsbeschaffung mit besonderen Schwierigkeiten konfrontiert. Insbesondere Sehbehinderte stehen einem Mangel an Lesematerial gegenüber, da nur 5 % der europäischen Veröffentlichungen in geeigneten Formaten zur Verfügung stehen. Das Problem wird zudem durch Beschränkungen des grenzübergreifenden Vertriebs verschärft, die selbst Länder mit der gleichen Sprache betreffen. In einem Forum beteiligter Akteure, das sich mit den Bedürfnissen behinderter Menschen, insbesondere Sehbehinderter, befasst, sollen daher mögliche politische Maßnahmen geprüft werden, darunter auch Wege zur Förderung des ungehinderten EU-weiten Handels mit Werken in barrierefrei zugänglichen Formaten.
Weitere Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/copyright/copyright-infso/copyright-infso_de.htm
http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=5332
Zu den europäischen Initiativen zu digitalen Bibliotheken:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/index_de.htm
Zum EU -finanzierten Projekt ARROW:
http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/reg/cinema/june09/arrow.pdf
1: Wie der aktuelle Bericht In from the Cold “ zeigt, haben ungelöste Fragen in Bezug auf die verwaisten Werke Auswirkungen auf 89 % der Dienstleistungen in den öffentlichen Museen, Galerien, Bibliotheken und Archiven des Vereinigten Königreichs.
Quelle/Pressemitteilung EU:
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/09/1544&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en