Digitale Langzeitarchivierung
technologische, organisatorische und rechtliche Aspekte
Wien, 19. September 2012
Die gesetzlichen Verpflichtungen für die Aufbewahrung von Daten existieren seit langer Zeit.
- E-Mail-Verkehr: 3 Jahre
- Buchhaltungs- und Geschäftsdaten: 7 Jahre
- Sicherheitsdatenblätter im Bauwesen: 10 Jahre
- Ambulanzakten und Röntgendaten: 10 Jahre
- Lohnunterlagen (Lohnkonten): 30 Jahre
- Stationäre Krankengeschichten: 30+ Jahre
Kulturgüter sollen gar für Generationen erhalten bleiben.
CIA: confidentiality, integrity, availability
Darum geht es auch bei der ArchivierungFrüher wurde in Papierform oder auf Mikrofiche archiviert. Vertraulichkeit, Unverfälschtheit und Verfügbarkeit sind hier mit vertretbarem Aufwand zu gewährleisten.
Doch wie sieht es bei Daten aus, die heute in digitaler Form entstehen?
Man könnte sie ausdrucken und wie bisher archivieren. In Einzelfällen wird man das sogar tun, doch in der Regel ist das weder sinnvoll noch machbar. Also muss man digital archivieren.Was muss man hier beachten?
Die Vertraulichkeit kann man Dank elektronischer Verschlüsselung noch effektiver garantieren als bei Papierdaten.
Bei der Unverfälschtheit und Verfügbarkeit sieht die Sache schon ganz anders aus:
- Digitale Daten lassen sich im Normalfall leicht und nicht nachvollziehbar verändern.
- Und durch die extrem kurzen Innovationszyklen im IT-Bereich sind Daten sowohl physisch (alte Hardware) als logisch (alte Datenformate) schon oft nach wenigen Jahren nicht mehr lesbar. Oder können Sie heute noch eine DOS-WordPerfect-Datei von einer 5 1/4 Zoll Diskette oder einem QIC-Streamerband lesen und in einer Textverarbeitung öffnen?
Was Sie bei der digitalen Archivierung beachten müssen und welche Hilfsmittel zur Verfügung stehen, um die Vertraulichkeit, Unverfälschtheit und Verfügbarkeit digitaler Daten zu gewährleisten, erfahren Sie in dieser hochkarätigen Veranstaltung.
Vorträge siehe unter: http://www.adv.at/veranstaltungen/20120919_Langzeitarchivierung.htm