Änderungen im Hochschulgesetz 2005 betr. Veröffentlichungspflicht von Bachelor- und Masterarbeiten

Bei der Sitzung des Nationalrates am 10. Dezember 2014 wurde eine umfangreiche Sammelnovelle zum Universitätsgesetz und zum Hochschulgesetz behandelt und auch beschlossen. Interessant ist dabei aus bibliotheksrechtlicher Sicht die Novellierung der Veröffentlichungspflicht nach § 49 Hochschulgesetz 2005.

[…]

Wäre es nicht endlich sinnvoll, auf eine elektronische Abgabe bei Masterthesen/Diplomarbeiten/Dissertationen umzusteigen, dann würden auch Diplomarbeiten und Masterthesen kein (analoges) Platzproblem verursachen. Wieso dies nicht gemacht wird, ist weiterhin rätselhaft. Ein erstes sanftes Projekt in diese Richtung aus 2009 wurde ja 2010 bereits wieder abgedreht. (siehe dazu im VÖBBLOG: «Zentrale Datenbank für wis­sen­schaft­li­che und künst­le­ri­sche Arbeiten» wurde beerdigt und ruht in Frieden)

Quelle: http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/I/I_00369/Änderungen im Hochschulgesetz 2005 betr. Veröffentlichungspflicht von Bachelor- und Masterarbeiten

[Nachtrag: Siehe dazu nun die Neufassung des Posts nach Kundmachung der Hochschulgesetznovelle unter Veröffentlichungspflicht ….]

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