… Die PDM soll als einheitliches Kennzeichen für Werke dienen, die keinen urheberrechtlichen Schutzfristen mehr unterliegen, und zielt vor allem auf digitale Sammlungen und Archive ab, die bislang eine Vielzahl unterschiedlicher Kennzeichnungen für gemeinfreie Werke einsetzen. Letztlich soll die PDM hier mehr Klarheit und einen einheitlichen Metadaten-Standard schaffen sowie die Auffindbarkeit von gemeinfreien Inhalten erleichtern. …
Als erstes größeres Projekt wird die digitale Bibliothek Europeana die Public Domain Mark ab Mitte nächsten Jahres verwenden, grundsätzlich ist diese Kennzeichnung aber nicht auf Institutionen beschränkt, sondern kann auch von Einzelpersonen verwendet werden. Im Unterschied zu den bereits bekannten Creative-Commons-Modellen handelt es sich beim Public Domain Mark nicht um eine Lizenz, vielmehr soll nur auf einen bereits bestehenden rechtlichen Status hingewiesen werden. Wer als Urheber trotz bestehender Schutzansprüche auf diese verzichten will, kann für eigene Werke weiterhin das Werkzeug CC0 (CC-Zero) verwenden.
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