PflAV-Novelle ante portas

PlfAV? Na, die Pflichtablieferungsverordnung natürlich!

Heute erging nämlich auf elektronischem Wege ein „Entwurf einer Verordnung, mit der die Verordnung des Bundeskanzlers über die Anbietungs- und Ablieferungspflicht von Druckwerken, sonstigen Medienwerken und periodischen elektronischen Medien nach dem Mediengesetz (Pflichtablieferungsverordnung – PflAV) geändert wird“ zur Begutachtung.

Die PflAV hatte erst im August 2009 die damals bestehenden unterschiedlichen Verordnungen in sich vereinigt und auch die Online-Medien mitumfasst. Dazu: VÖBBLOG [Verordnungstext]

Hinsichtlich der Ablieferungen von Periodika war darin eine Ablieferung von  jeweils vier Stück eines periodischen Druckwerks vorgesehen. Laut den Materialien zum Verordnungsentwurf hat eine „interne Evaluierung der Österreichischen Nationalbibliothek … gezeigt, dass mit der Ablieferung von zwei periodischen Druckwerken an die Österreichische Nationalbibliothek das Auslangen gefunden werden kann.“

Was soll nun aufgrund dieser Erkenntnis geändert werden? Die „Verordnung des Bundeskanzlers, mit der die Pflichtablieferungsverordnung geändert wird“ wird also folgendes enthalten:

In § 1 [der PlAV] wird in allen die Österreichische Nationalbibliothek betreffenden Zeilen in der Spalte periodische Druckwerke jeweils die Zahl „4“ durch die Zahl „2“ersetzt.

Alles andere bleibt unverändert. Aha. Also nur mehr zwei Zeitschriften für die ÖNB!

Vielleicht noch zwei (!) humorige Postscripta:

  • Die Änderung der PlfAV ist übrigens nicht klimarelevant!
  • Noch vor der ÖNB wurde (lt. Versendungliste) der Österreichische Bundesverband für Psychotherapie, VIER PFOTEN – Stiftung für Tierschutz sowie der Österreichischen Fischereiverband zur Begutachtung eingeladen. Da bin ich schon mal sehr gespannt!

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