Im Streit über die Urheberrechtsabgabe auf Festplatten musste die Musikverwertungsgesellschaft Austro Mechana einen Rückschlag hinnehmen. Das Oberlandesgericht Wien hat einer Berufung der Gesellschaft gegen das erste für sie negative Urteil nicht Folge geleistet. Gegenüber ORF.at sagte Austro-Mechana-Direktorin Ulrike Sedlacek am Donnerstag, dass sie am Obersten Gerichtshof (OGH) Berufung einlegen werde. …