… Die für das in diesem Jahr zu feiernde Jubiläum so bedeutsame Frage, ob das Evangeliar des Johannes von Troppau als Gründungscodex anzusprechen ist, muss differenziert beantwortet werden. Während die ältere Literatur[10] die Frage der Entstehung der Hofbibliothek in Zusammenhang mit den Ausführungen des Codex weitgehend ausspart bzw. die Anfänge in die Zeit Kaiser Maximilians II. (1564–1576) verlegt, begründen Ernst Trenkler (1902–1968) in seinem Kommentar zu dem Troppauer-Evangeliar und mit ihm Alphons Lhotsky (1903–1968)[11] wohl am vehementesten die These von Herzog Albrecht III. als dem „Ahnherr der Hofbibliothek“ und dem Evangeliar als dem „Gründungscodex“ dieser Einrichtung. Diese Festlegung ist unter der begründeten These zu sehen, die ab Albrecht III. (1349/50–1395) fassbaren habsburgische Bücherinteressen als den Kern der späteren Hofbibliothek zu definieren, deren Etablierung hinsichtlich des umfassenden und geregelten Bucherwerbes sowie der organisatorischen und räumlichen Gegebenheiten erst in späterer Zeit erfolgt ist.
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