Die Tiroler Tageszeitung titelt: „Tiroler Kulturschatz wird zerschlagen“. Zwei Handschriften, 19 Inkunabeln sowie über 200 Drucke des 16.-18. Jahrhunderts, die aus der berühmten Haller Waldauf-Bibliothek stammen, wurden in einer Auktion des Antiquariats Zisska & Schauer zum Verkauf gebracht. Der Versuch dieses Kulturgut durch Ankauf Tirol zu erhalten, ist an den Vorstellungen des Auktionshauses und des (unbekannten) Einbringers gescheitert:
„Wir sind gescheitert“, musste ein enttäuschter Pfarrer Jakob Patsch gestern Mittwoch berichten. Vergeblich hatte nicht nur der Haller Pfarrer als Verwalter der Waldauf-Stiftung bis zuletzt versucht, Werke der denkmalgeschützten Haller Waldauf-Bibliothek aus einer dieser Tage in München stattfindenden Auktion herauszulösen, um den Kulturschatz für Tirol zu erhalten – die TT berichtete. Auch an der Universitäts- und Landesbibliothek, die die Stiftungsbibliothek 2003 als Dauerleihgabe übernommen hat, zeigt man sich mehr als enttäuscht: „Trotz intensivster Bemühungen bis unmittelbar vor Auktionsbeginn am Mittwoch“ sei es nicht möglich gewesen, „dieses einmalige kulturelle Erbe für das Land Tirol zu retten“, heißt es in einer Aussendung. …
Quelle und ganzer Artikel mit den Details hierzu: http://www.tt.com/
Einem weiteren Artikel der TT ist zu entnehmen, dass man denkmalschutzrechtlich nicht gegen den Verkauf vorgehen konnte:
… Das Bundesdenkmalamt hatte zuvor rechtliche Schritte geprüft, allerdings sei man auf diesem Wege nicht weitergekommen, erklärt Reinhard Rampold vom Landeskonservatoriat Tirol: Der Münchner Auktionator habe den Einbringer bestätigen lassen, dass er die Waldauf-Bestände schon vor Inkrafttreten jenes Gesetzes besessen habe, das die Ausfuhr von Antiquitäten aus Österreich verbietet. …
Siehe: http://www.tt.com/
Klaus Graf, der dankenswerterweise erstmals auf Archivalia auf die geplante Auktion hingewiesen und die zuständigen Stellen alarmiert hatte [das VÖBBLOG hatte berichtet], hat nun die Presseerklärung der Diözese Innsbruck zu diesem Fall veröffentlicht und einen gewohnt kritischen Kommentar zur Angelegenheit verfasst:
Er schreibt zur denkmalschutzrechtlichen Prüfung:
Die Juristen des Denkmalamts sahen keine Möglichkeit, gegen das Auktionshaus vorzugehen, da sowohl die Verbringung ins Ausland vor 1993 erfolgte (Voraussetzung der Rückforderung) als auch Straftatbestände verjährt waren.
Für mich stellt sich weiterhin die zivilrechtliche Frage, ob denn der unbekannte Einbringer tatsächlich Eigentümer der Bücher war und damit überhaupt befugt war, einen Verkauf via dem Antiquariatshandel tätigen zu lassen? Ich kann aus den mir vorliegenden Medungen nicht erkennen, dass das Auktionshaus einen lückenlosen Nachweis der Eigentümerkette (von der Waldauf-Stiftung weg bis hin zum Einbringer) erbracht hätte …
Klar ist allein, dass die Waldauf-Stiftung einmal Eigentümer der Bücher gewesen ist. Leider bleibt weiterhin unklar, wann die Bücher der Stiftung „entfremdet“ worden sind und ob dies legal oder illegal geschah. [Klaus Graf geht jedenfalls davon aus, dass die Bücher nach 1938 wegkamen und dies illegal war!]
Weiterhin sollte lückenlos die Provenienz der fraglichen Bücher geklärt werden!