irights.info: BGH: Bibliotheken dürfen digitalisierte Werke zum Ausdrucken und Speichern anbieten

Bibliotheken dürfen ihre Bestände auch ohne Erlaubnis der Verlage digitalisieren und an elektronischen Leseplätzen zugänglich machen. Der Bundesgerichtshof hat dazu jetzt entschieden, dass sie diese auch zum Ausdrucken und Speichern anbieten dürfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert