IFLA erstellt Papier zur elektronischen Ausleihe und zu eBooks

Seit mehr als zwei Jahrzehnten stellen digitale Inhalte einen wichtigen Teil von Bibliotheksbeständen dar. Bis vor relativ kurzer Zeit bestanden diese Inhalte vor allem aus   Datenbanken für Fach- und Publikumszeitschriften, Zeitungen und Monographien mit technischen und fachbezogenen Inhalten. 2010 führte der starke und ständige Anstieg des eReader- und Tabletumsatzes in einigen Märkten und die entsprechende Zunahme der kommerziellen Verfügbarkeit von herunterladbaren in Publikumsverlagen erschienenen
eBooks zu einer zunehmenden Verfügbarkeit und einem erhöhten Bedarf von eBooks in öffentlichen Bibliotheken.

Die Aufnahme von herunterladbaren eBooks in den Bibliotheksbestand birgt eine Vielzahl von technischen, rechtlichen und strategischen Problemen, die zu Besorgnis, Unsicherheit und Frustration für Bibliotheken und ihre Nutzer sowie für Verlage und Autoren geführt haben. Der IFLA-Vorstand hat daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, deren Aufgabe es ist, ein Hintergrundpapier über die Verfügbarkeit von eBooks in Bibliotheken auszuarbeiten mit dem Ziel, die Entstehung entsprechender Richtlinien zu unterstützen. …

Die möglicherweise wichtigsten Folgen der juristischen Unterschiede zwischen der Ausleihe und der e-Ausleihe sind:

1. Aufgrund der Erschöpfung des Verbreitungsrechts nach dem erstmaligen Verkauf ist eine Bibliothek berechtigt, publizierte Werke, z.B. Bücher, bei einem Buchhändler zu kaufen und die Exemplare an die Bibliotheksnutzer zu verleihen. Der Urheber (oder die sonstigen Rechteinhaber) kann der Bibliothek dieses Recht nicht verweigern. Deshalb entscheidet die Bibliothek im Einklang mit ihren Erwerbungsgrundsätzen, welche Bücher angeschafft und verliehen werden.

2. Da die e-Ausleihe ein Service ist, unterliegt sie nicht dem Erschöpfungsgrundsatz. Die Bibliothek kann daher ein digitales Werk, etwa ein eBook oder eJournal nur erwerben, wenn sie eine Lizenzvereinbarung mit dem Urheber (oder sonstigen
Rechteinhabern) eingeht. Den Rechteinhabern steht es frei zu entscheiden, ob sie eine Lizenzvereinbarung für ein bestimmtes Werk eingehen möchten und legen darüber hinaus die Konditionen der Vereinbarung selbst fest. Deshalb werden
Erwerbsentscheidungen in einem solchen Fall von dem Verlag und nicht der Bibliothek getroffen.

Dass die Erwerbsentscheidungen von Bibliotheken von einem Verlag statt von der Bibliothek getroffen werden können, ist inakzeptabel, und die Bibliotheken sehen sich vor der Herausforderung, Lösungen für dieses Problem zu finden.

Für das Ziel, die e-Ausleihe zu ermöglichen, benötigen wir Lizenzlösungen, z.B. Vereinbarungen mit Verlegerverbänden über standardisierte Lizenzkonditionen, die es Bibliotheken ermöglichen, auf der Grundlage vernünftiger und fairer Bedingungen, ihren Nutzern alle publizierten und von der Bibliothek ausgewählten Werke zur Verfügung zu stellen.

Für das Ziel, das kulturelle Erbe zu erhalten, benötigen wir gesetzliche Unterstützung, damit wir alle in elektronischem Format publizierten Werke sammeln, archivieren und der
Öffentlichkeit zugänglich machen können. Den ersten Schritt dazu hat WIPO mit TLIP gemacht.

Quelle: http://www.ifla.org/files/clm/publications/ifla_background_paper_e-lending_de.pdf (dt. Übersetzhung!)

http://www.ifla.org/en/news/ifla-releases-background-paper-on-e-lending

via http://www.bibliotheksverband.de/blog/hintergrund-papier-zur-elektronischen-ausleihe-und-zu-ebooks/

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