EU-Richtlinie zu verwaisten Werken im Europäischen Parlament angenommen

 Im EU-Parlament wurde am Donnerstag über die Richtlinie zur Nutzung verwaister Werke abgestimmt. Die Richtlinie, die nicht als gänzlich unumstritten gilt, wurde mit großer Mehrheit angenommen. Sie besagt, dass öffentliche Einrichtungen verwaiste Werke künftig nutzen dürfen. Der Haken dabei: Falls es dennoch Ansprüche von Rechteinhabern geben sollte, dürfen diese auch im Nachhinein eingefordert werden. …

EU-Nationalstaaten haben nach Inkrafttreten der Richtlinie zwei Jahre Zeit, sie zu implementieren.

Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/11302-eu-parlament-stimmte-ueber-verwaiste-werke-ab.php

Der Richtlinienentwurf (Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments): http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-//EP//TEXT+TA+P7-TA-2012-0349+0+DOC+XML+V0//DE&language=DE

Zm Verfahren: http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2011/0136(COD)

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