Ein Ministerialentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesmuseen-Gesetz 2002 geändert wird (314/ME) wurde gerade zur Begutachtung versandt.
§ 5 Abs. 4 erster Satz Bundesmuseen-Gesetz soll – bei Annahme des Entwurfs – dann lauten:
„Der Bund leistet den in § 1 aufgezählten Einrichtungen des Bundes für die Aufwendungen, die ihnen in Erfüllung ihres kulturpolitischen Auftrages entstehen, ab dem 1. Jänner 2012 eine jährliche Basisabgeltung in Höhe von 107,653 Millionen Euro im Verhältnis von 84,625 Millionen Euro für die Bundesmuseen und von 23,028 Millionen Euro für die Österreichische Nationalbibliothek.“
Für die ÖNB ändert sich aber nichts. Die Basisabgeltung ist seit 2009 stabil bei 23,028 Millionen Euro (dazu: http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=1821).
Quellen: