Bulletin „Urheberrechtsreform 2021“ ab jetzt online

Liebe Kolleg:innen,

im Juni 2021 fand die jüngste Urheberrechtsreform statt. Sie bietet neue Chancen für das kulturelle Erbe, sei es in den Archiven und Bibliotheken sozialer Bewegungen, kleinen und großen Museen oder staatlichen Archiven und Bibliotheken.

Die Reform bringt wichtige Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Digitalisierung des kulturellen Erbes mit sich. Zum einen wird der Schutz der Gemeinfreiheit festgeschrieben, zum anderen ermöglichen neue Regelungen die Online-Stellung „nicht verfügbarer Werke“ durch öffentliche Einrichtungen des Kulturerbes. Schließlich werden erstmals in Deutschland generell erweiterte kollektive Lizenzen ermöglicht.

Das neue Bulletin Urheberrechtsreform 2021 – Neue Chance für das kulturelle Erbe, in Zusammenarbeit mit dem Forschungs- und Kompetenzzentrum Digitalisierung Berlin (digiS) und Paul Klimpel (iRights.Law) herausgebracht, geht komprimiert auf diese Neuerungen ein und erklärt, was sich in Zukunft ändern wird.

Für alle, bei denen nach der Lektüre des Bulletins Fragen offen bleiben: digiS bietet am 8. Dezember 2021 um 15:00 Uhr online ein Q&A mit Paul Klimpel an. Anmeldungen dazu sind ab jetzt bis 6.12.2021 möglich über die Adresse digis@zib.de. Die Veranstaltung steht allen Interessierten offen und ist kostenlos.

Viele Grüße
Katrin Lehnert

Dr. Katrin Lehnert
Wissenschaftliche Mitarbeiterin
Rechteklärung

Digitales Deutsches Frauenarchiv
ein Projekt des i.d.a.-Dachverband e.V.
Wattstraße 10, 13355 Berlin

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