Wien (OTS) – Kulturministerin Dr. Claudia Schmied erlässt auf Grundlage des Bundesmuseen-Gesetzes und der Museums- bzw. Bibliotheksordnung neue Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek. Auf Vorschlag und in enger Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen und Kuratorien wurden für alle Institutionen einheitliche Regelungen zur verantwortungsvollen Wahrnehmung der Geschäftsführungsfunktion geschaffen.
Mit dem heutigen Erlass der neuen Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der Bundesmuseen und der Österreichischen Nationalbibliothek ist der letzte Schritt zur Vervollständigung des neuen einheitlichen Regelungswerks erfolgt und damit eine klare und transparente Public Governance für die Kulturinstitutionen geschaffen.
„Der Abschluss des einheitlichen Regelwerks ist ein Meilenstein für die effektive Public Governance der österreichischen Bundesmuseen und der österreichischen Nationalbibliothek. Nach dem Erlass der Museumsordnungen und Bibliotheksordnung 2009, dem Abschluss der Rahmenzielvereinbarungen 2010 mit anschließender Überarbeitung der Vorhabenberichte und dem Erlass neuer Geschäftsordnungen für die Kuratorien 2011 liegt nun mit den neuen Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen eine moderne Unternehmensverfassung für die Bundeskulturinstitutionen vor. Es ist zentrale Aufgabe der öffentlichen Hand, die Verantwortungsbereiche der Organe klar festzulegen und wirksame Rahmenbedingungen für die Wahrnehmung dieser Verantwortung bereit zu stellen. Ich bedanke mich bei allen Mitwirkenden für die konstruktive Zusammenarbeit in den letzten drei Jahren. Mit den vorliegenden Dokumenten haben wir eine kulturpolitisch unverzichtbare Grundlage für verantwortungsbewusstes Handeln geschaffen“, hält Kulturministerin Claudia Schmied fest.
In den heute erlassenen Geschäftsordnungen werden die Rechte und Pflichten der GeschäftsführerInnen und deren Verantwortung für die Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek festgelegt. Insbesondere wird – analog zu den Geschäftsordnungen der Kuratorien – ein umfassender Katalog der zustimmungspflichtigen Geschäfte und Pflichten der Geschäftsführung gegenüber dem Kuratorium als Aufsichtsorgan definiert.
Zuletzt hat Kulturministerin Schmied am 5. Juli 2011 neue Geschäftsordnungen für die Kuratorien erlassen, die die Rechte und Pflichten des Aufsichtsorgans der Bundesmuseen und Österreichischen Nationalbibliothek regelt. Insbesondere sind darin konkrete Bestimmungen zur Zusammensetzung des Kuratoriums, dem Ablauf der Sitzungen und Beschlussfassungen sowie eine detaillierte Liste der zustimmungspflichtigen Geschäfte der Geschäftsführung, analog zu jenem Katalog in den heute erlassenen Geschäftsordnungen für die Geschäftsführung, geregelt.
Im Herbst 2010 wurden erstmals Rahmenzielvereinbarungen zwischen dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und den Bundesmuseen sowie der Österreichische Nationalbibliothek abgeschlossen. In diesen Vereinbarungen werden konkrete Ziele und Maßnahmen samt Erfolgsindikatoren für die folgenden drei Jahre festgelegt und damit ein professionelles mittelfristiges Planungsinstrument für mehr Klarheit und Transparenz in den kultur- und museumspolitischen Schwerpunktsetzungen der Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek geschaffen. Außerdem wurden anschließend die jährlich vorzulegenden Vorhabensberichte überarbeitet und um eine Zielerreichungsanalyse hinsichtlich der in den Rahmenzielvereinbarungen definierten Ziele erweitert.
Die Rahmenzielvereinbarungen gliedern sich in einen für alle Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek gleichlautenden allgemeinen Teil mit gemeinsamen kulturpolitischen Zielen, beispielsweise den „Freien Eintritt bis 19“ und die Vermittlungsoffensive, und einen besonderen Teil mit individuellen Zielen für jede der wissenschaftlichen Anstalten, beispielsweise den Investitionsprojekten 21er Haus und Kunstkammer.
Als ersten Schritt der neuen Unternehmensverfassungen erließ Kulturministerin Schmied am 1. Dezember 2009 neue Museums- bzw. Bibliotheksordnungen für die Bundesmuseen und die Österreichische Nationalbibliothek. Darin enthalten sind einheitliche und klare organisatorische Bestimmungen zur Regelung der Kompetenzen und der Zusammenarbeit der Geschäftsführungen, Kuratorien und des Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur sowie individuelle inhaltliche Regelungen für alle Institutionen.
Im allgemeinen Teil der Museums- bzw. Bibliotheksordnungen werden neben der Regelung der organisatorischen Public Governance allgemeine Zielsetzungen der Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek festgelegt. Insbesondere werden die sechs zentralen Museumsaufgaben (Vermitteln, Sammeln, Bewahren, Dokumentieren, Forschen, Ausstellen) definiert und konkretisiert sowie die DirektorInnenkonferenz
gesetzlich verankert.
In einem für jedes Bundesmuseum und Österreichische Nationalbibliothek unterschiedlichen besonderen Teil sind individuelle Zweckbestimmungen und die jeweilige „Kernkompetenz“ jeder Institution festgelegt. Insbesondere werden für die Kunstmuseen Albertina, Belvedere, MAK und mumok, klare Abgrenzungen in ihrer Zweckbestimmung vorgenommen und gleichzeitig Abstimmungsprozesse für historisch gewachsene überscheidende Kompetenzen geschaffen.
Eine ausführliche Information über die neue Unternehmensverfassung der Bundesmuseen und Österreichische Nationalbibliothek ist gemeinsam mit den Museums- bzw. Bibliotheksordnungen, den Geschäftsordnungen für die Kuratorien und Geschäftsführungen unter http://www.bmukk.gv.at/ministerium/vp/2012/20120411.xml abrufbar.
Geschäftsordnungen für die Geschäftsführungen der Bundesmuseen
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Albertina (pdf, 63 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Österreichischen Galerie Belvedere (pdf, 64 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Kunsthistorischen Museums mit Museum für Völkerkunde und Österreichischem Theatermuseum (pdf, 68 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des MAK – Österreichisches Museum für angewandte Kunst (pdf, 64 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Museums moderner Kunst Stiftung Ludwig Wien (MUMOK) (pdf, 65 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Naturhistorischen Museums (pdf, 67 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der Österreichischen Nationalbibliothek (pdf, 64 KB)
- Geschäftsordnung für die Geschäftsführung des Technischen Museums Wien mit Österreichischer Mediathek (pdf, 65 KB)