Hauptausschuss behandelt Geschäftsberichte 2010
Wien (PK) – Der Hauptausschuss des Nationalrats befasste sich heute auch mit den Geschäftsberichten 2010 des Zukunftsfonds, des Nationalfonds der Republik Österreich und des Allgemeinen Entschädigungsfonds. Alle drei Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen, wobei den MitarbeiterInnen der Fonds jeweils Lob seitens der Abgeordneten ausgesprochen wurde.
Eine wichtige Aufgabe hat der Nationalfonds hinsichtlich der Kunstrestitution zu erfüllen. Laut Gesetz ist er beauftragt, erblose Kunstobjekte im Sinne des Kunstrückgabegesetzes zu verwerten und den Erlös Opfern des Nationalsozialismus zugutekommen zu lassen. Seit Oktober 2006 betreibt der Nationalfonds in Zusammenarbeit mit den kooperierenden Bundesmuseen und der Stadt Wien eine Online-Kunstdatenbank, und zwar in deutscher (www.kunstrestitution.at) und englischer (www.artrestitution.at) Version als zentrale Informationsstelle für Restitutionsinteressierte. Diese umfasst mittlerweile über 9.000 Objekte. VertreterInnen des Nationalfonds nehmen seit Jahren auch als BeobachterInnen an den Sitzungen der Kommission für Provenienzforschung und der Wiener Rückstellungskommission teil und wirken so bei der Aufklärung von Sachverhalten und Rückgabefragen mit. Durch die Novelle zum Kunstrückgabegesetz Ende 2009 sind künftig nicht nur Kunstgegenstände, sondern auch sonstiges Kulturgut vom Geltungsbereich des Gesetzes erfasst.
Im Juni 2010 erfolgte erstmals die durch den Kunstrückgabe-Beirat im September 2009 beschlossene Übereignung von erblosen Gegenständen an den Nationalfonds. Dabei handelt es sich um einen Teilbestand der Österreichischen Nationalbibliothek, bestehend aus über 8.000 entzogenen Druckschriften. Sie wurden vom Nationalfonds mit einem Betrag von 135.000 € zurückgekauft. …
Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20110907_OTS0224/entschaedigungsfonds