APA OTS: Kulturausschuss diskutiert Situation der öffentlichen Büchereien Analyse ortet große Unterschiede – dringender Handlungsbedarf

Wien (PK) – Eklatante Unterschiede innerhalb der Bundesländer aber auch innerhalb der Regionen sind sowohl hinsichtlich des Angebots als auch hinsichtlich der Nutzung von öffentlichen Büchereien zu konstatieren. Die Nutzung von Büchereien hängt jedoch nicht nur mit dem örtlich vorhandenen Angebot zusammen sondern auch mit dem familiären Umfeld. Es bestehe daher ein dringender Handlungsbedarf, insbesondere müsste ein vernünftiges Finanzierungsmodell und ein effizienter Steuerungsmechanismus entwickelt werden. Das sind die zentralen Aussagen des Zwischenberichts der Arbeitsgruppe, die Vorarbeiten zur Entwicklung eines Masterplans für das öffentliche Büchereiwesen leisten soll.

Die Frage der Zukunft des österreichischen Büchereiwesens stand heute im Mittelpunkt eine aktuellen Aussprache im Kulturausschuss. Zu diesem Thema präsentierte der Leiter der genannten Arbeitsgruppe, Gerald Leitner, Geschäftsführer des Österreichischen Büchereiverbandes, eine Analyse des derzeitigen Bibliothekwesens in Österreich und ortete aufgrund der erhobenen Daten einen „extremen Veränderungsbedarf“. Die Arbeitsgruppe wurde bereits im Jahr 2009 aufgrund des Regierungsprogramms, ein umfassendes Entwicklungskonzept für die öffentlichen Bibliotheken zu erstellen, eingerichtet. Im Nationalrat wurde darüber hinaus am 31. März 2011 einstimmig ein Entschließungsantrag angenommen, der darauf abzielt, einen „Masterplan für die Entwicklung des Öffentlichen Büchereiwesens“ zu entwickeln.

Schmied zur Situation der öffentlichen Büchereien: Mangelnde Steuerung ist „Dilemma“

Bundesministerin Claudia Schmied bestätigte das „Dilemma“, wie sie es formulierte, einer mangelnden Steuerung. Bei den Büchereien sei man mit einer extrem uneinheitlichen Landschaft konfrontiert, zumal es eine Vielzahl von unterschiedlichen Trägern gibt. Daher sei die Implementierung eines effizienten Steuerungssystems eine enorm schwierige Aufgabe. Das Büchereiwesen als eine Bundeskompetenz zu etablieren, betrachtet die Ministerin aufgrund der Buntheit dieser Landschaft als nicht sinnvoll, damit könnten auch Privatinitiativen eingedämmt werden, warnte sie. Ein immer wieder gefordertes Bibliotheksgesetz hat daher ihr zufolge in erster Linie die Aufgabe eines Fördergesetzes und eines Kofinanzierungsinstruments. Voraussetzung für eine Kofinanzierung müssten klare Kriterien und Vorgaben sein, womit man auch einen Steuerungsmechanismus in der Hand habe. Außerdem müsse man überlegen, wie man neue technologische Entwicklungen berücksichtigt, merkte sie an.

Für die Büchereiförderung Neu habe man mehr Mittel zur Verfügung gestellt aber auch klare Definitionen für die erforderlichen Qualitätsstandards geschaffen, die die Ausbildung der MitarbeiterInnen inkludieren, erklärte die Ministerin. Der Büchereiverband selbst soll ihren Angaben zufolge eine zentrale Stelle für das öffentliche Büchereiwesen werden.

Leseverhalten hängt mit örtlichem Angebot und familiärem Umfeld zusammen 

In seinen Ausführungen wies Gerald Leitner anfangs darauf hin, dass die österreichischen Büchereien im letzten Jahr ihre Leistungen steigern konnten, die Benutzerzahl stieg um 8,5 % und erstmals konnten über 20 Mio. Entlehnungen registriert werden. Dieser erfreulichen Entwicklung stehe jedoch die Tatsache gegenüber, dass 28 % der Bevölkerung nicht sinnerfassend lesen können, was sowohl ein wirtschaftliches als auch ein demokratiepolitisches Manko mit hohem Gefährdungspotential darstellt. Leitner konnte aufgrund des statistischen Zahlenmaterials einen Zusammenhang zwischen der schlechten Lesefähigkeit und dem Buchbestand im Elternhaus feststellen und meinte, hier könnten gut ausgebaute Büchereien einen Ausgleich schaffen.

Dafür sei aber in Österreich noch sehr viel zu tun, da es gemäß einer Bestandsaufnahme in den 2.357 österreichischen Gemeinden in großen Teilen des Landes keine öffentlichen Büchereien gibt. Auch der Buchhandel konzentriere sich auf die Bezirkshauptstädte. In nur 45 % der Gemeinden gebe es ein Angebot an öffentlichen Büchereien, zirka 2 Mio. Personen seien in Österreich weder mit einer Bücherei noch mit einer Buchhandlung versorgt. Es gebe aber auch große Unterschiede unter den Bundesländern, wobei Vorarlberg, Salzburg und Wien einen guten Versorgungsgrad aufweisen – in Vorarlberg haben beispielsweise 93 % der BürgerInnen Zugang zu öffentlichen Bibliotheken -, die Bundesländer Burgenland und Kärnten jedoch die großen Sorgenkinder seien. Der Zugang zu öffentlichen Büchereien liegt in Burgenland bei nur 47 %.

Abseits von den großen quantitativen Unterschieden habe man auch enorme Qualitätsunterschiede feststellen können, wobei auch hier Vorarlberg, Salzburg und Wien an der Spitze der positiven Beispiele stehen. Dort orientiere man sich an den vom Ministerium vorgegebenen Qualitätsstandards, sagte Leitner, der auch Tirol und Oberösterreich ein gutes Zeugnis ausstellte. Aus all diese Befunden könne man erkennen, dass es nicht nur eine „Gnade der Geburt und der Familie“ sei, um Zugang zur Literatur zu haben, sondern dass dies in großem Ausmaß auch vom Angebot im engeren Umfeld abhängt.

Die Nutzung von Bibliotheken stehe aber auch im Zusammenhang mit den dafür ausgegebenen Mitteln, so der Befund Leitners. Im Burgenland und in Kärnten werde durchschnittlich weniger als ein Buch pro Person und Jahr ausgeliehen, in Vorarlberg, Salzburg und Wien betrage der Nutzungsgrad mehr als das 10-fache.

Als eine der dringendsten Aufgaben bezeichnete es Leitner daher, intelligente Konzepte für Förderungsmodelle und einen effizienten Steuerungsmechanismus zu entwickeln. Ein eigenes Bibliotheksgesetz sieht er nicht als die dringendste Aufgabe, auch wenn er ein solches für notwendig empfindet. Dann müsste es aber effizient sein, betonte er, die zentrale Frage sei jedoch der politische Wille, der mit einem Steuerungsmechanismus eine Veränderung des Bibliothekswesens herbeiführt, bekräftigte er wiederholt. Erforderlich erachtet er auch österreichweite harmonisierte und abgestimmte Qualitätskriterien für
die Förderung durch Bund und Länder. Die derzeitige Büchereiförderung, die mit Qualitätsstandards arbeitet, bewertete Leitner als „zartes Pflänzchen, das gepflegt werden muss“. Ein höherer Mitteleinsatz ist ihm zufolge jedoch unabdingbar, die Schule allein könne die anstehenden Probleme hinsichtlich der eklatanten Leseschwächen nicht lösen.

Als Musterbeispiele für die Bibliotheksförderung hob Leitner Finnland und Südtirol hervor, wo wesentlich mehr dafür aufgewendet wird und wo es innovative Konzepte gebe. Man müsse sich seiner Ansicht nach auch etwas überlegen, um die große Zahl der ehrenamtlichen MitarbeiterInnen (rund 90 %) besser zu unterstützen. Als Gründe für
die geringe Zahl an hauptberuflich geführten Bibliotheken nannte Leitner neben der Finanzknappheit auch den fehlenden Steuerungsmechanismus, mangelnde Anreize und die österreichische Gemeindestruktur, die durch Kleingemeinden mit weniger als 5.000
Einwohner geprägt ist.

An der Diskussion nahmen die Abgeordneten Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (B), Wolfgang Zinggl (G), Ulrike Königsberger-Ludwig (S), Josef Jury (F), Tanja Windbüchler-Souschill (G), Anna Höllerer (V) und Katharina Cortolezis-Schlager teil.

Schmied informiert über „Europeana“ und Kultur-Siegel

Bundesministerin Claudia Schmied löste heute auch ihr Versprechen ein, über den aktuellen Stand des multimedialen Onlineportals „Europeana“ sowie über das Kultur-Siegel zu berichten.

Europeana sei seit November 2008 öffentlich zugänglich und sei mit rund 2 Mio. Objekten gestartet, informierte sie. Das Projekt bietet einen freien Zugriff auf Millionen digitalisierter Texte, Bilder, Töne und Filmaufnahmen aus Kulturerbe-Institutionen der EU-Mitgliedstaaten. Verwaltet wird es von der Europeana Foundation, für den laufenden Betrieb ist die niederländische Nationalbibliothek zuständig. Das Portal verfügt über eine multilinguale Oberfläche in 22 Sprachen, die Inhalte stammen derzeit aus über 2.200
Kulturorganisationen und im Dezember 2011 konnte das 20-millionste Objekt eingespeist werden, das aus dem Kunsthistorischen Museum stammt („David mit dem Haupt des Goliath“ von Caravaggio), berichtete die Ministerin. Ziel sei es, bis 2015 insgesamt zirka 30 Millionen Objekte zur Verfügung zu stellen. Österreich soll dazu rund 600.000 Objekte beitragen. Derzeit liegt die Anzahl der heimischen Objekte bei rund 450.000.

Die Kosten für das Projekt belaufen sich bei rund 5. Mio. € jährlich, Österreich stellte 2009 und 2011 je 20.000 € zur Verfügung; bis 2013 ist die Finanzierung aus Mitteln von EU-Programmen und freiwilligen Beiträgen der Mitgliedstaaten gesichert, nach 2013 ist eine Basisfinanzierung im Rahmen der EU-Initiative Connecting Europe Facility vorgesehen. Für die Finanzierung der Digitalisierung und das Einbringen von Objekten in die Europeana seien weiterhin die Mitgliedstaaten verantwortlich, in Österreich ist das die
Kulturplatform „Kulturpool“, so Schmied.

Was das Kulturerbe-Siegel betrifft, so habe sich Österreich an der ursprünglichen zwischenstaatlichen Initiative 2006 bis 2010 wegen uneinheitlicher Auswahlkriterien und mangelnder Abgrenzung zum UNESCO-Weltkulturerbe und Kulturrouten des Europarats nicht beteiligt. Im EU-Kulturministerrat gab es jedoch am 16. November 2011 einen Beschluss, wo eine genaue Definition festgelegt wurde. Es sollen jene Stätten dauerhaft ausgezeichnet werden, erklärte die Ministerin, die in der Geschichte Europas, beziehungsweise im EU-Einigungsprozess eine Schlüsselrolle gespielt haben. Ausschlaggebend sei der symbolische Wert einer Stätte, besonderes Augenmerk wolle man auch auf junge Zielgruppen und Vermittlungsaktivitäten legen. Die Stätten sollen insbesondere auch zur nachhaltigen Entwicklung der Region beitragen, fügte die Ressortchefin hinzu. Die Teilnahme am Projekt ist freiwillig, eine automatische EU-Finanzierung der ernannten Stätten sei nicht vorgesehen. Die EU-Förderungen könnten im Rahmen des Programms „Kreatives Europa“ oder der EU-Strukturfonds beantragt werden. Im Jahr 2013 wurden 450.000 € für das Projekt aufgewendet.

Voraussetzung für die Verleihung eines Kulturerbe-Siegels ist eine nationale Vorauswahl, die Entscheidung fällt dann eine 13-köpfige Jury in der EU, die formale Ernennung erfolgt durch die Europäische Kommission. Eine reguläre Auswahl findet ab 2015 alle 2 Jahre statt.

Österreich habe auf klare und transparente Kriterien sowie auf ein strenges Auswahl- und Kontrollverfahren bestanden und sei darüber hinaus für möglichst geringen bürokratischen Aufwand eingetreten. Bis 1. März 2013 sind vier Stätten zu nominieren. Die nationale Vorauswahl wird laut Ministerin Schmied per Ausschreibung im Herbst 2012 und aufgrund einer Empfehlung durch ein Expertengremium erfolgen.

Abseits dieser Themen richteten die Abgeordneten zahlreiche Detailfragen an die Ministerin, die die unterschiedlichsten Gebiete aus ihrem Ressort betrafen. …

[Urheberrecht]

Einen wesentlichen Punkt in der Diskussion stellte auch das Urheberrecht dar. Abgeordnete Silvia Fuhrmann (V) thematisierte in diesem Zusammenhang die Forderung der Plattform „Kunst hat Recht“ und sprach die Leerkassettenvergütung an. Abgeordnete Sonja Ablinger (S) wiederum machte drauf aufmerksam, dass aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten mehr junge Leute als bisher kreativ tätig seien und sich austauschten. Eine moderne Form des Urheberrechts müsse daher auch darauf Rücksicht nehmen und einen Interessensausgleich schaffen. Dem stimmte auch die Ministerin zu und bekräftigte, dass ein Ausgleich zwischen Einkommen einerseits und Kreativität und Zugang  andererseits zu bewerkstelligen sei. Grundsätzlich sei aber die Erarbeitung eines modernen Urheberrechts aufgrund der Komplexität und der dynamischen technologischen Entwicklung keine leichte Aufgabe. Man wolle aber noch in dieser Gesetzgebungsperiode weitere Schritte setzen. Ein zeitgemäßes Urheberrecht sei ein Grundrecht der KünstlerInnen, sie unterstütze die Anliegen der genannten Plattform, sagte Schmied. Handlungsbedarf sah die Ministerin auch in Hinblick auf die Leerkassettenabgabe, da sich die daraus erzielten Einnahmen von 17,6 Mio. Euro im Jahr 2005 auf 7,9 Mio. Euro im Jahr 2011 reduziert haben.

[ÖNB]

… Der in Diskussion stehende Tiefenspeicher für die österreichische Nationalbibliothek stelle ein Großprojekt mit einem Investitionsvolumen von 50-60 Mio. € dar, führte Schmied weiter aus. Die Bauentscheidung werde erst 2014/15 erfolgen. Innerhalb der Bundesmuseen habe mit einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen 2008 „Public governance“ Einzug gehalten. Wichtig dabei sei die Museumsordnung mit Rahmenzielvorgaben, inhaltlichen Schwerpunktsetzungen bis hin zur neuen Geschäftsordnung, wodurch für alle Bundesmuseen einheitliche Spielregeln geschaffen werden konnten. …

Quelle: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20120621_OTS0268/kulturausschuss-diskutiert-situation-der-oeffentlichen-buechereien-analyse-ortet-grosse-unterschiede-dringender-handlungsbedarf

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