Festakt zur Aufnahme der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in die Liste des UNESCO-Weltdokumentenerbes
Wien (OTS) – „Die Goldene Bulle ist ein Dokument von Weltrang und ich freue mich, dass dieses historische Kulturgut nun in die UNESCO-Liste des Weltdokumentenerbes, also das Gedächtnis der Welt, aufgenommen wurde“, sagte Bundesminister Josef Ostermayer heute, Montag, beim Festakt zur Aufnahme der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. in das „Memory oft he World“-Programm der UNESCO. Die feierliche Überreichung der UNESCO-Urkunde an das Österreichische Staatsarchiv und die Österreichische Nationalbibliothek fand im Kongresssaal des Bundeskanzleramtes statt.
„Bereits 301 Dokumente wurden in dieses internationale Programm der UNESCO aufgenommen, darunter sind 13 Eintragungen aus Österreich. Wir sind damit das Land mit den zweitmeisten Eintragungen der Welt“, so Ostermayer. Die Aufnahme der Goldenen Bulle sei gemeinsam und in enger Kooperation mit Deutschland erfolgt. „Wir verfügen damit bereits über die zweite Gemeinschaftseinreichung mit Deutschland und erfüllen dadurch auch die Zielvorstellung der UNESCO, dass wir über die Landesgrenzen hinweg zusammenarbeiten.“
Eva Nowotny, Präsidentin der Österreichischen UNSECO-Kommission, hob die Bedeutung des Programms „Memory of the World“ hervor: „Die Aufnahme ist nicht nur eine Würdigung und Anerkennung, sondern sie verpflichtet auch dazu, das Dokumentenerbe zu erhalten, zu pflegen und zugänglich zu machen. Die UNESCO möchte sicherstellen, dass kostbare Kulturgüter, die für die gesamte Menschheit von Bedeutung sind, vor Verlusten bewahrt bleiben und das gespeicherte Wissen allen Menschen zu Verfügung steht.“
Der Generaldirektor des Österreichischen Staatsarchivs, Wolfgang Maderthaner, der gemeinsam mit der Generaldirektorin der Österreichischen Nationalbibliothek, Johanna Rachinger, die Urkunde entgegennahm, betonte die „einzigartige welthistorische Bedeutung“ der Goldenen Bulle. „Wir nehmen diese Auszeichnung mit der gebotenen Ehrfurcht, aber auch mit Stolz an“, so Maderthaner. Der stellvertretende UNESCO-Generaldirektor Getachew Engida bedankte sich bei Österreich für die Bereitschaft, diese Verpflichtung anzunehmen: „Um für die Erhaltung eines so einzigartigen historischen Dokuments zu sorgen, braucht es den politischen Willen und die notwendigen Ressourcen.“
Kulturminister Ostermayer bedankte sich abschließend bei allen, die zur Eintragung der Goldenen Bulle in die Liste des Weltdokumentenerbes beigetragen haben: „Ihre Mitwirkung war ein wichtiger Beitrag dazu, die große Vielfalt des Weltkulturerbes zu erhalten und abzusichern. Vieles ist leider im Verlauf der Geschichte schon verloren gegangen. Umso wichtiger ist es, das gemeinsame Erbe an kulturellen und zivilisatorischen Leistungen zu schützen, denn es ist ein wichtiger Baustein unserer Identität und des Zusammenhalts in der Gesellschaft.“
Die Goldene Bulle von 1356 ist ein Gesetzbuch in lateinischer Sprache und gilt als das wichtigste Verfassungsdokument des „Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation“. Das Dokument regelte bis zum Ende des alten Reiches im Jahr 1806 die Wahl des römisch-deutschen Königs durch die Kurfürsten. Damit gehört sie zu den ältesten Sukzessionsordnungen in Europa. Auf Empfehlung des Internationalen Komitees für das UNESCO-Programm „Memory of the World“ wurde die Goldene Bulle in das Register des Programms und damit als Weltdokumentenerbe eingetragen. Zwei Originalexemplare, unter anderem auch das Exemplar von Karl IV. selbst, sind in Wien – im Österreichischen Staatsarchiv und der Österreichischen Nationalbibliothek – verwahrt.
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