Wissenschaftsurheberrecht als lex semper reformanda

Die Dissertation von Benjamin Bajon zum gerade für Bibliothekare besonders interessanten Themenbereich der freien Werknutzungen wurde in Münster bei Prof. Hoeren verfasst und stellt die deutsche Rechtslage dar nach dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform dar. Sie ist als Buch erschienen, aber auch über den Miami-Server als PDF downloadbar.

Benjamin Bajon, Interessenausgleich im Wissenschaftsurheberrecht? Wissenschaftsschranken nach dem „Zweiten Korb“ der Urheberrechtsreform
Münster: Monsenstein und Vannerdat, 2010. 576 S.
(Wissenschaftliche Schriften der WWU Münster; Reihe III, Bd. 3)
ISBN 978-3-8405-0019-0
Preis: 27,50 EUR

Gratis-Download: http://miami.uni-muenster.de/servlets/DocumentServlet?id=5453

Abstract: Wissenschaftliche Erkenntnis basiert auf dem Fundament des bestehenden Wissens, das als solches nicht Gegenstand des Urheberrechts ist. Gleichzeitig sind die Werke, in denen Wissen verkörpert ist, urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht ist damit ein Faktor für den wissenschaftlichen Informationsaustausch. Zielvorgabe eines ausgewogenen Urheberrechts sollte im Sinne idealer Rahmenbedingungen ein angemessener Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten sein. Die Arbeit ist der Frage gewidmet, welchen Beitrag die wissenschaftsrelevanten urheberrechtlichen „Schrankenregelungen“ zu einem solchen Interessenausgleich leisten oder leisten können. Sie stellt neben Besonderheiten des „Wissenschaftsurheberrechts“ die internationalen, europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben dar und untersucht detailliert einzelne relevante Schranken des deutschen Urheberrechts. Neben der Vervielfältigung zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch (§ 53 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 UrhG), der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung (§ 52a UrhG) und der Schranke zugunsten elektronischer Leseplätze in öffentlichen Bibliotheken, Museen und Archiven (52b UrhG) bezieht sie auch den im Zweiten Korb der Urheberrechtsreform kodifizierten Kopienversand auf Bestellung (§ 53a UrhG) ein.

Hinweis bei Archivalia (dort ein Verweis auf PaperC, wo die Dissertation ebenfalls einsehbar ist)

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