Wer hat das Urheberrecht an Anne Franks Tagbüchern?

2016 werden die Tagebücher Anne Franks nach den Regeln des Urheberrechts gemeinfrei, zumindest in den Ländern, welche eine 70-Schutzjahresfrist post mortem auctoris normiert haben. Nach Medienberichten ist der Anne Frank Fonds allerdings der Ansicht, dass eine Ko-Autorschaft des Vaters Otto Frank bestünde, der die Tagebücher erstmals herausgab, was eine Gemeinfreiheit erst 2051 – Otto Frank starb 1980 – entstehen ließe. Gegen diese Ansicht regt sich Protest.

Siehe dazu die Berichte und Stellungnahmen:

Die Institutionen:

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