WAHL DES PRÄSIDIUMS FÜR DIE FUNKTIONSPERIODE 2011-2013
Laut Statuten ist jedes Mitglied berechtigt, einzelne Vorschläge für die Wahl der Präsidentin / des Präsidenten bzw. der beiden StellvertreterInnen einzubringen.
Die Zustimmung der Vorgeschlagenen ist einzuholen.
Die Vorschläge können bis zum Beginn der Generalversammlung unmittelbar vorausgehenden Vorstandssitzung schriftlich dem Präsidenten übermittelt werden. Später einlangende Vorschläge können im Wege eines Antrages in der Generalversammlung mit Unterstützung von 2/3 der stimmberechtigten Anwesenden eingebracht werden.