VÖB-Kommission für Musik: Urheberrechtstabellen

Die Kommission für Musik der VÖB hat Arbeitsblätter zum Urheberrecht erarbeitet, die einen schnellen ersten Überblick zur urheberrechtlichen Fragen erlauben.

Aus der Einleitung der Arbeitsblätter:

In der bibliothekarischen Praxis muss immer wieder über die Benutzbarkeit der Medien entschieden werden, insbesondere von solchen, die urheberrechtlich geschützt sind. Einen besonders heiklen Fall stellen dabei die musikbezogenen Bestände dar. Es zeigt sich immer wieder, wie schwierig es ist zu entscheiden, ob einem entsprechenden Anliegen des jeweiligen Benutzers stattgegeben werden kann oder nicht.

Die Kommission für Musik hofft, dass mit der hier präsentierten Darstellung der Schutz- und Verwertungsrechte in Tabellenform eine möglichst anschauliche Hilfestellung gefunden worden ist. Für jede berücksichtigte Mediengruppe wurde eine Matrize gestaltet. Mit einem Kreuz sind in den einzelnen Zellen die Fälle gekennzeichnet, in denen keine Nutzung möglich ist, mit einem Haken diejenigen, in denen eine solche möglich ist. Die einzelnen Zellen sind mit dem angeführten Paragraphen des Gesetzestexts verlinkt, d.h., man kann durch einen Klick zum entsprechenden
Abschnitt des der Darstellung beigefügten Gesetzes springen, um den Absatz, auf den Bezug genommen wird, direkt nachzulesen.

Ausdrücklich sei darauf hingewiesen, dass die Tabellen zwar eine Orientierungshilfe bieten sollen, aber keine verbindliche Rechtsgrundlage sind, konkret heißt dieses auch, die Matrizen können keine Grundlage bei Rechtsstreitigkeiten sein. Viele Fragestellungen lassen sich nur durch Gesetzesauslegungen beantworten, denen auch widersprochen werden kann.

Die Tabellen sind auch ein „Work in Progress“, d.h., es werden immer wieder Ergänzungen, Korrekturen und auch Angleichungen an die neuesten Gesetzesnovellen erforderlich sein. Fallen entsprechende Mängel bei der Nutzung dieses Materials auf, sind Hinweise darauf ausdrücklich erwünscht. Mit einem entsprechenden Anliegen kann man sich an den Kommissionsvorsitz wenden.

Trotz der dargestellten Einschränkungen hofft die Kommission für Musik, einem grundlegenden Bedürfnis der bibliothekarischen Praxis mit dieser Form der Darstellung entgegenkommen zu können.

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