Nun geht es ab ins Parlament. Die Regierungsvorlage zu einem „Bundesgesetz, mit dem das Urheberrechtsgesetz und das Verwertungsgesellschaftengesetz 2006 geändert werden (Urheberrechts-Novelle 2015 – Urh-Nov 2015)“ sieht nun so aus:
Aus der Pressemeldung des BMJ via APA:
Urheberrecht: guter Kompromiss zwischen Künstlern, Konsumenten, Wissenschaft und Wirtschaft
Die Privatkopie ist in Österreich nur dann zulässig, wenn der Urheber dafür einen gerechten Ausgleich erhält. Die klassische Leerkassettenvergütung hat aber diesen Anforderungen nicht mehr genügt und so wurde die Vergütungspflicht auf neue digitale Datenträger („Speichermedienvergütung“) angepasst. „Mit der Speichermedienabgabe haben wir eine zeitgemäße Lösung gefunden, mit der alle Beteiligten gut leben können“, so Justizminister Brandstetter. Die Vergütung darf sechs Prozent des Kaufpreises nicht überschreiten. Zugleich wird es – gemeinsam mit der Reprografievergütung – eine Deckelung für die Jahre 2016 bis 2019 von 29 Millionen Euro pro Jahr geben.
Die Reform des Urheberrechts soll durch die Ausweitung der „freien Werknutzungen“ auch viele positive Aspekte für die Wissenschaft bringen. So soll beispielsweise das Zitatrecht sprachlich einfacher gestaltet und großzügiger formuliert werden, sodass künftig auch das Filmzitat erlaubt sein soll. Zusätzlich soll die neue freie Werknutzung für Intranet-Nutzungen in Bildungseinrichtungen das Fernstudium erleichtern. „Mit der Reform haben wir das Urheberrecht an moderne technologische Entwicklungen angepasst und können somit ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit garantieren“, so Bundesminister Brandstetter.
Dazu:
- http://derstandard.at/2000017545699/Urheberrechtsnovelle-mit-Festplattenabgabe-beschlossen
- http://www.kleinezeitung.at/k/wirtschaft/4755176/Urheberrecht_Google-News-hat-noch-einige-Monate-Galgenfrist
- http://www.salzburg.com/nachrichten/oesterreich/kultur/sn/artikel/urheberrecht-ueberarbeitet-festplattenabgabe-kommt-154287/