SZ: Bilder von Bildern

Mannheimer Museen streiten mit Wikipedia über die Frage, ob die Fotografie eines Gemäldes geschützt ist – auch wenn das Gemälde selbst seit vielen Jahren keinen Schutz mehr genießt. Es geht um Geld und um die digitale Zukunft. …

Die Stadt Mannheim sieht dagegen als Museumsbetreiber ihr Urheberrecht und ihr Recht am Eigentum verletzt . Sie klagt deshalb jetzt vor dem Berliner Landgericht gegen die Macher des Online-Lexikons. …

Manche Museen haben das Problem bereits erkannt und gehen inzwischen einen ganz anderen Weg als die Mannheimer, indem sie ermöglichen über eigne oder fremde Portale einen freien Online-Zugang zu ihren Gemälden ermöglichen.

Der Artikel der Süddeutschen Zeitung: http://www.sueddeutsche.de/kultur/urheberrecht-bilder-von-bildern-1.2756206

Dazu auch der Hinweis von Archivalia, dass das Amtsgericht Nürnberg eine solche Klage des Museum gegen einen Nutzer des Wikimedia-Bildes abgewiesen hatte. Die auf Seiten des Beklagten tätige Rechtsanwaltskanzlei dauz:

Zur Begründung für das Gericht aus, dass hier durch die Fotografie die Gemeinfreiheit umgangen und letztlich ein neues Schutzrecht geschaffen werden würde. Dieses steht aber gerade nicht im Einklang mit dem Wesen der Gemeinfreiheit. Zudem liegt in der reinen Reproduktion einer zweidimensionalen Vorlage eine rein technische Tätigkeit, welche noch nicht die Kriterien für einen urheberrechtlichen Lichtbildschutz entspricht.

Siehe http://hoesmann.eu/reiss-engelhorn-museum-scheitert-mit-klage-gegen-wikipedia-foto/

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