Ein Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte beinhaltet eine Verlängerung der Dauer der Leistungsschutzrechte für Tonträgerhersteller und Interpreten von derzeit 50 auf 95 Jahre.
Die Kommission für Musik, die sich mit den speziellen Anforderungen und Problemen von Musikbibliotheken und Bibliotheken, die über einen Bestand an Musikalien verfügen, auseinandersetzt, spricht sich in ihrer Stellungnahme vehement gegen die Verlängerung dieser Schutzfrist aus und fordern die Vertreter Österreichs im legislativen Prozess der EU auf, diese Schutzfristverlängerung zu verhindern!