Der Bericht des Rechtsausschusses: BERICHT über die Abgaben für Privatkopien (17.2.2014)
Presseartikel dazu:
Der Standard (6.3.2014): EU-Abgeordnete der ÖVP für Festplattenabgabe
Das EU-Parlament spricht sich für die umstrittene Urheberrechtsabgabe aus
Viel Aufregung gab es in den letzten Wochen rund um die „Festplattenabgabe“, mit der Künstler für Privatkopien entschädigt werden sollen. Allerdings könnte die Entscheidung über eine Abgabe gar nicht durch die österreichische Bundesregierung fallen – nämlich dann, wenn die EU-Kommission eine europaweite Regelung bestimmt. Dazu aufgefordert wurde die Kommission kürzlich vom EU-Parlament, dessen Rechtsausschuss sich nach langem Streit für eine „Urheberrechtsgabe auf sämtliche Medien und Geräte, mit denen Privatkopien erstellt werden können“, ausgesprochen hatte. …
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Der Standard (3.3.2014): EU-Gremium will „Festplattenabgabe“
Kürzlich veröffentlichter Bericht des Rechtsausschusses fordert EU-weite „Urheberrechtsabgabe auf sämtliche Geräte und Medien, mit denen Privatkopien erstellt werden können“
Der Rechtsausschuss des EU-Parlaments hat in einem Bericht die EU-Kommission aufgefordert, eine Neuregelung des Urheberrechts in Angriff zu nehmen. Der Ausschuss unter der Führung der französischen Abgeordneten Francoise Castex hatte den Bericht erst nach monatelanger Verzögerung veröffentlicht. Grund dafür waren Streitigkeiten um eine „Urheberrechtsabgabe auf sämtliche Geräte und Medien, mit denen Privatkopien erstellt werden können“, also de facto die „Festplattenabgabe“, die auch hierzulande für Aufregung sorgt. …
Ganzer Artikel unter: http://derstandard.at/1392686880652/EU-Gremium-will-Festplattenabgabe
Der Standard (12.2.2014): Zulässige Privatkopie ist totes Recht
Ob Software, Filme oder Musik: Private Kopien auf Computern stellen heute fast immer Urheberrechtsverletzungen dar
Die derzeit diskutierte Einführung einer Festplattenabgabe soll Rechteinhabern einen gerechten Ausgleich für rechtmäßige Privatkopien verschaffen. Das wirft aber die Frage auf, in welchem Umfang die Nutzer überhaupt noch ein Recht auf digitale Privatkopien haben.
Der Zweck der Festplattenabgabe ist es nicht, den Rechteinhabern einen Schadenersatz für Urheberrechtsverletzungen zu gewähren. Ein derartiger kollektivierter Schadenersatz, der vom Gesetzgeber statt einem unabhängigen Gericht zugesprochen wird, wäre aus rechtsstaatlicher Sicht auch höchst bedenklich.
Bei der Festplattenabgabe geht es tatsächlich nur darum, den Rechteinhabern einen gerechten Ausgleich für die Möglichkeit der Nutzer zu verschaffen, zulässige digitale Privatkopien zu erstellen, ohne dafür eine Extralizenz erwerben zu müssen. …
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