Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien hat sich in der laufenden Debatte zur Reform des Urheberrechts mit einem „Zwölf-Punkte-Papier“ zu Wort gemeldet. Er betont die Notwendigkeit eines effektiven Schutzes geistigen Eigentums für die kulturelle Vielfalt. Im Mittelpunkt des Urheberrechts stünden die materiellen und die ideellen Interessen des jeweiligen Werkschöpfers. Wertschätzung und Respekt vor dem kreativen Schaffen bedürfen einer breiten gesellschaftlichen Fundierung. Eine angemessene Vergütung der Urheber müsse sichergestellt werden. Im Verhältnis zwischen Urhebern und Nutzern müssen „feinausgewogene Ausnahmeregelungen“ den Belangen der Nutzer Rechnung tragen.
„Vieles an dem Papier ist bedenkenswert“, erklärte Monika Ziller, die Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes. „Bibliotheken haben sich schon immer für ein starkes Urheberrecht eingesetzt, das die legitimen Interessen von Urhebern und Nutzern gleichermaßen berücksichtigt. Zu Recht betont der Kulturstaatsminister die Bedeutung von Medienkompetenz für jede Bürgerin und jeden Bürger. Mit ihrem vielfältigen Angebot sind Bibliotheken dafür ideale Lernorte. Zu einem kompetenten Umgang mit neuen Medien gehört selbstverständlich auch der Respekt vor Rechten der Werkschöpfer.“
Bibliotheken sehen sich in einer idealen Position, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger nach freiem und ungehinderten Zugang zu Informationen mit den berechtigten Interessen der Urheber zu verbinden. Wenn Bibliotheken den Zugang zu den digitalen Werken zu fairen Preisen lizensieren und die Werke danach im Rahmen des Urheberrechts ihren Nutzern frei zur Verfügung stellen, werden die Urheber angemessen entlohnt, ohne dass der Zugang zu den Werken künstlich verknappt werden müsste. „Das ist eine Form von Open Access, die manchem Beobachter der Szene wie eine Quadratur des Kreises vorkommen mag“, betonte Monika Ziller. „Unbedingte Voraussetzung für diese Offenheit ist aber eine entsprechende Finanzausstattung der Bibliotheken. – Wer Open Access will, sollte Bibliotheken fördern.“
Aus Sicht der deutschen Bibliotheken ist besonders erfreulich, dass sich der Kulturstaatsminister zwei wichtigen Anliegen des Bibliotheksverbands ausdrücklich angeschlossen hat:
- Für den Erfolg der Deutschen Digitalen Bibliothek und der europäischen digitalen Bibliothek europeana sind gesetzliche Regelungen für verwaiste und vergriffene Werke dringend erforderlich, sowohl auf nationaler und als auch auf europäischer Ebene.
- Nicht weniger wichtig sind gesetzliche Ermächtigungen, um auch die langfristige Verfügbarkeit von digitalen Kulturgütern sicher zu stellen. Damit digitale Dokumente auch für die Nachwelt erhalten und nutzbar bleiben, müssen sie auf immer neue Speichermedien und in immer neue Systemumgebungen kopiert werden. In bestimmten Fällen würden die dafür nötigen Handlungen dem geltenden Urheberrecht widersprechen. Im Sinne einer fachgerechten Bewahrung unseres kulturellen Erbes sind neue Regelungen im Urheberrecht dringend erforderlich.
Das Positionspapier von Kulturstaatsminister Bernd Neumann „Ohne Urheber keine kulturelle Vielfalt“ ist abrufbar unter:
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2010/11/2010-11-26-bernd-neumann-positionspapier.html.
Quelle: dbv