Die neuen Anti-Corona-Maßnahmen der Regierung bringen Verschärfungen des Kultur-Lockdowns: Neben den Galerien müssen nun auch die Bibliotheken schließen. Die Generaldirektorin der Nationalbibliothek, Johanna Rachinger, stößt sich am Verordnungstext, der Bibliotheken als Orte der Belustigung anführt. …
Kein Verständnis zeigt Rachinger jedoch für die Formulierungen im Entwurf der sogenannten „COVID 19-Notmaßnahmenverordnung“, wo „Archive, Bibliotheken und Büchereien“ (sowie Theater und Museen) ebenso unter Freizeiteinrichtungen geführt werden wie etwa „Schaustellerbetriebe, Freizeit- und Vergnügungsparks“, „Paintballanlagen“ und „Einrichtungen zur Ausübung der Prostitution“.
„Dass Bibliotheken in der Verordnung als Orte der Unterhaltung, der Erholung und Belustigung angeführt werden, muss wohl der Fantasie eines Witzbolds entsprungen sein. Die Lesesäle der Österreichischen Nationalbibliothek sind Orte des Studiums, des Forschens und konzentrierten Lernens“, so Rachinger. …
Siehe die Quelle: https://wien.orf.at/stories/3076037/
Genauer zur Verordnung unten: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung: Archive, Bibliotheken und Büchereien sind nun im Lockdown ab 17.11. geschlossen! Universitätsbibliotheken ausgenommen!