Niederösterreich bekommt ein Archivgesetz

Am 6. Oktober wurde im Niederösterreichischen Landtag das NÖ Archivgesetz (NÖ AG) mit dem Stimmen von ÖVP, SPÖ und FPÖ sowie gegen die Stimmen der Grünen beschlossen. Nach Ende der gesetzlichen Einspruchsfristen von Landesbürgern und Bundesregierung wird es Anfang Dezember 2011 kundgemacht werden. Zum ersten Mal erhält nun das NÖ Landesarchiv eine gesetzliche Grundlage für sein Wirken. Das Gesetz war aus verfassungsrechtlichen Gründen (Grundrecht auf Datenschutz, Privatsphäre) notwendig geworden.

Landesarchivgesetze gibt es bereits in Kärnten (1997), Wien (2000), Oberösterreich (2003), Salzburg (2008).

Das NÖ Archivgesetz (NÖ AG) soll insbesondere regeln:

  1. Umschreibung der für das Archivwesen maßgeblichen Begriffe
  2. Festlegung der Verpflichtung zur fachgerechten Archivierung von Archivgut des Landes Niederösterreich sowie der NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände.
  3. Klare Regelung der Zuständigkeit zur Archivierung von Archivgut des Landes Niederösterreich sowie der NÖ Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Verpflichtung, archivwürdige Unterlagen dem NÖ Landesarchiv bzw. den Archiven von NÖ Gemeinden oder Gemeindeverbänden zur Übernahme anzubieten.
  4. Sicherstellung des Datenschutzes und der Schutzrechte der im Archivgut genannten Betroffenen.
  5. Recht der im Archivgut genannten Personen auf Auskunft und Gegendarstellung bei unrichtigen Inhalten.
  6. Festlegung von Schutzfristen, ab deren Ablauf Einsicht in das Archivgut genommen werden kann (Freigabe zur Nutzung).
  7. Umfassende Regelung der Nutzung des Archivguts.

Die Landeskorrespondenz berichtete:

Abgeordneter Anton   E r b e r   (VP) berichtete zu einem Antrag betreffend NÖ Archivgesetz 2011 (NÖ AG 2011).

Klubobfrau Dr. Madeleine   P e t r o v i c   (G) bezeichnete Archive als etwas sehr Wichtiges. Ohne Archive würde Forschung erschwert und Hintergründe könnten nicht offenbart werden. Man sollte sich allerdings die Rahmenbedingungen genau ansehen, eine Freigabe von Archivgut erst nach 30 Jahren sei im 3. Jahrtausend nicht mehr zeitgemäß. Ebenso nicht mehr zeitgemäß sei die Amtsverschwiegenheit, Österreich sei das einzige EU-Land, wo diese im Verfassungsrang ist. Man sollte hier zu einem moderneren Zugang kommen und beim NÖ Archivgesetz etwas mutiger sein.

Abgeordneter Benno   S u l z b e r g e r   (FP) brachte zur Kenntnis, dass seine Fraktion die Ansichten der Vorrednerin teilweise teile. Weiters hielt er fest, dass die Schaffung eines Landesarchivgesetzes eine Notwendigkeit sei, da Kulturgut einen unschätzbaren Wert darstelle. Ein Archiv ermögliche eine Auseinandersetzung mit Geschichte und Kultur und sei zudem ein Nachschlagewerk. Die Kommunen würden durch das neue Gesetz in diesem Zusammenhang nicht allein gelassen. Die FP könne hier gerne ihre Zustimmung geben.

Abgeordneter Rupert   D w o r a k   (SP) meinte, dass Archive das schriftliche Kulturgut eines Landes aufbewahren und dass durch diese Archive Dokumente für historische Forschungen zur Verfügung stünden. Ziel der Gesetzgebung sei, die Dokumente des Landes zu archivieren und zu schützen. Man wolle den Bürgerinnen und Bürgern das verbriefte Recht zum Zugang zu diesem Kulturgut geben. Über die Sicherstellung des Datenschutzes oder auch die Festlegung von Schutzfristen könne man diskutieren, generell sei jedoch eine sinnvolle Lösung gefunden worden, bei der es für die Gemeinden keine Mehrkosten geben werde.

Abgeordnete Erika   A d e n s a m e r   (VP) betonte ebenfalls, dass das Archivgesetz kulturelles Erbe schützen und erhalten solle und die Reparatur eines unvollkommenen Zustandes sei. Hier seien zwei Grundrechte zu sichern gewesen, auch die Amtsverschwiegenheit war zu berücksichtigen. Ihrer Meinung nach sei die Freigabe von Archivgut erst nach 30 Jahren nicht überzogen. Das Gesetz schreibe den Gemeinden nicht vor, dass sie für die Errichtung eines eigenen Archivs zu sorgen hätten, doch müssten die Gemeinden dafür Sorge tragen, ihr Kulturgut zu erhalten. Das Gesetz solle mit 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Der Antrag wurde gegen die Stimmen der Grünen mit Mehrheit angenommen.

Wer sich schon vorab informieren will:

Gesetzgebungsvorgang im Landtag:

Gesetzesbeschluss NÖ Archivgesetz (NÖ AG):

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert