Die „nestor-Arbeitsgruppe Recht“, in der namhafte Experten zusammenwirken, hat eine Stellungnahme zu den bisher vorliegenden Materialien für den sogenannten 3. Korb der Novellierung des deutschen Urheberrechts erarbeitet. Darin wird die erforderliche Schaffung von Schrankenbestimmungen im Urheberrecht betont, „welche die digitale Langzeitarchivierung auch über rein vervielfältigende Maßnahmen zur Erhaltung des eigenen schon vorhandenen Bestandes hinaus privilegieren und auch bearbeitende und umgestaltende Bestanderhaltungsmaßnahmen sowie Bestandsaufbaumaßnahmen erfassen.“
Damit will nestor für digitale Inhalte eine Rechtsgrundlage erwirken, die sowohl den Erwerb als auch die Weiterverarbeitung digitaler Dokumente legitimiert, die bei der Langzeitarchivierung notwendig wird. Laut nestor kann nur ein hinreichender Rechtsrahmen den Aufbau der dazugehörigen Infrastruktur beschleunigen und effektive Konzepte und notwendige Investitionen sinnvoll voranbringen.
Die vollständige Stellungnahme finden Sie auf der nestor-Homepage unter http://www.langzeitarchivierung.de/publikationen/berichte/berichte.htm und unter
http://files.d-nb.de/nestor/berichte/nestor-Stellungnahme_AG-Recht.pdf
Quelle: inetbib