„MÜNCHNER NOTE“:
MUSEEN, BIBLIOTHEKEN UND ARCHIVE FORDERN DRINGEND NOTWENDIGE POLITISCHE UNTERSTÜTZUNG ZUR SICHTBARMACHUNG IHRER SAMMLUNGSBESTÄNDE IM DIGITALEN RAUM
Museen, Bibliotheken und Archive sind als bestandshaltende Einrichtungen an einen demokratischen Bildungsauftrag gebunden, der gegenwärtig im digitalen Raum aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen nur eingeschränkt wahrgenommen werden kann.
Die gesamte Moderne sowie Gegenwartskunst kann aufgrund der Einschränkungen die auch für Kulturinstitutionen durch das Urheberrecht gelten, nicht präsentiert werden. Das Urheberrecht selbst und alle mit dem Urheberrecht verbundenen Rechte erlöschen gemäß §64 UrhG erst siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Klartext bedeutet dieser Sachverhalt beispielsweise: Die Werke von Pablo Picasso können erst im Jahr 2043 auf unserer Online-Sammlung kostenfrei und uneingeschränkt zugänglich gemacht werden. In der Praxis betrifft dies derzeit ungefähr 15.000 Kunstwerke. Beinahe die Hälfte an Abbildungen von Werken aus unserer Sammlung bleibt somit im Digitalen verborgen, lediglich die entsprechenden Metadaten sind sichtbar.
Aus den Erfahrungen beim Launch der Online-Sammlung (WWW.SAMMLUNG.PINAKOTHEK.DE) und in Folge eines Kolloquiums, das die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen am 6. Oktober 2017 veranstalteten (siehe WWW.PINAKOTHEK.DE/MUSMUC17), und in enger Zusammenarbeit mit der VG Bild-Kunst und anderen Partnern aus den verschiedenen kulturellen Bereichen fand am 5. Dezember 2017 ein Arbeitstreffen zur Formulierung einer gemeinsamen Position zur vereinfachten Sichtbarmachung urheberrechtlich geschützter Bilder im Internet für Museen, Archive und Bibliotheken statt. Es galt der Erarbeitung eines Weges, wie diese Institutionen ihre Werke, die nicht gemeinfrei sind, im digitalen Raum nutzen und präsentieren können. Zugleich sei an dieser Stelle an die Hamburger Note von Oktober 2015 erinnert, die sich bereits diesem Themenkreis gewidmet hat.
Nur durch gemeinsames Agieren mit der VG Bild-Kunst sowie mit europäischen und deutschen Gesetzgebern kann es zur zeitgemäßen Anpassung geltenden Rechtes und zur Vereinfachung bzw. Angleichung der darauf basierenden Nutzungskonditionen der VG Bild-Kunst an die Erfordernisse der Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts kommen. Die Museen und bestandshaltenden Einrichtungen benötigen zur Erfüllung ihres Bildungsauftrages eine vereinfachte gesetzliche Rahmenregelung, die ihnen unbürokratisch Rechtssicherheit verschafft und zugleich die Rechteinhaber angemessen berücksichtigt. Das ist nur durch eine Schrankenregelung erreichbar, die verwertungsgesellschaftenpflichtig ausgestaltet und gesichert ist, dass auch Außenseiter (Nichtmitglieder der Verwertungsgesellschaften) erfasst werden.
Es handelt sich bei der Initiative um die direkte Fortführung und Wiederbelebung des gesellschaftlichen Diskurses, der bereits durch die „HAMBURGER NOTE“ angeregt wurde. Den Unterzeichnenden ist es nun gelungen, in der „Münchner Note“ das gemeinsame Interesse der Sammlungen, der Urheberinnen und Urheber und der VG Bild-Kunst als deren Vertreterin zu gemeinsamen Forderungen zusammenzuführen. Sie bitten die Entscheidungsträger auf europäischer sowie auf Bundes- und Landesebene darum, ihren Einfluss im laufenden Gesetzgebungsverfahren geltend zu machen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Museen und Archive ihre Bestände vollständig online sichtbar machen können, um den Bildungsauftrag auch im digitalen Raum erfüllen zu können.
Die Münchner Note ist ein offenes Dokument. Kultur- und Gedächtnisinstitutionen können sich jederzeit anschließen. Bitte SCHICKEN SIE UNS bei Interesse Ihr Logo sowie Name und Funktion der für Ihre Institution unterzeichnenden Person.
>>> DOWNLOAD DER „MÜNCHNER NOTE“ ALS PDF
Uns interessiert vor allem Ihre/Eure Meinung zu dem Thema! Was haltet Ihr von den Bild-Platzhaltern in unserer Online-Sammlung? Was denkt Ihr über die juristischen Einschränkungen für Museen, Archive und Bibliotheken im digitalen Raum? Ist unser Bildungsauftrag im 21. Jahrhundert dadurch eingeschränkt? Oder ist die Einhaltung des 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers andauernden Urheberrechtsschutz zwingend notwendig, auch für kulturelle Institutionen? Über den Hashtag #MünchnerNote möchten wir Ihnen und Euch auf TWITTER die Gelegenheit zum Mitdiskutieren geben.