irights.info: Netzpublikationen in der Nationalbibliothek: Speichern sollen heißt noch nicht speichern dürfen

Vor zehn Jahren beschloss der Bundestag, dass auch Internet-Inhalte von der Deutschen Nationalbibliothek gesammelt werden sollen. Doch genau das darf sie bis heute oftmals nicht, weil sonst Urheberrechte verletzt würden. …

Ein Beitrag von Eric Steinhauer auf https://irights.info/artikel/netzpublikationen-internet-archivierung-dnbg-urheberrecht/28112

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