Hauptverband des Buchhandels fordert Änderungen bei geplanter Urheberrechtsnovelle

Der Hauptverband des österreichischen Buchhandels stellt auf buecher.at.einige Forderungen auf:

  • Keine betragsmäßige Deckelung der Speichermedien- und Reprographievergütung
  • Keine fixen Prozentsätze am Verkaufspreis bei der Geräte- und Speichermedienvergütung
  • Trennung der beiden Ansprüche
  • Rückzahlungsansprüche nur für gewerbliche Nutzer
  • Keine unbeschränkte freie Werknutzung ohne eigenen Vergütungsanspruch im universitären Bereich:

Die geplante Regelung würde für etwa 85 Prozent der derzeitigen Käufer wissenschaftlicher Werke eine unentgeltliche und einfache Alternative schaffen. Wissenschaftsverlage würden den größten Teil ihres Handelsumsatzes verlieren, Autoren würden entsprechend Honorare und, mittelfristig, Publikationsplattformen verlieren, ohne dass dafür irgendein ökonomischer Ausgleich vorgesehen ist.

Kommentar zum letzten Punkt: Für den neuen § 42g „Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre“ gibt es einen Vergütungsanspruch, für den § 42 Abs 6 (Vervielfältigung zum Schul- und Unterrichtsgebrauch) gab es schon immer einen. Wo hier unentgeltliche Alternativen geschaffen worden wären, ist mir nicht einsichtig.

Siehe: http://www.buecher.at/show_content.php?sid=94&detail_id=8406

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