Grundsatzerklärung der IG Autorinnen Autoren, der Literar-Mechana und des Verlegerverbandes

Heute wurde folgendes bekanntgemacht:

Die IG Autorinnen Autoren, die Literar-Mechana und der Verlegerverband haben vor, das Jahr 2011 zum Jahr der Urheberrechte zu machen. Um den Anliegen der Urheber/innen Nachdruck zu verleihen, wurde die nachstehende gemeinsame Erklärung verfaßt, die möglichst viele Unterstützer/innen finden soll. Wir ersuchen somit herzlich um die Unterzeichnung der Erklärung. Ziel der Erklärung ist die Stärkung der Rolle der Urheber/innen, zugleich sollen Ansprüche auf die frei zugängliche, kostenlose Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke zurückgewiesen und urheberrechtliche Verbesserungen eingefordert werden. Unterstützungserklärungen sind sowohl von Einzelpersonen als auch von Einrichtungen und in diesen Einrichtungen Beschäftigten willkommen.

Leider ist im Text der Erklärung kein Hinweis auf die kulturpolitische Wichtigkeit von freien Werknutzungen enthalten …

Wenn „an den Gesetzgeber und an die gesetzlichen und repräsentativen Einrichtungen der Republik Österreich“ appelliert wird, sich nicht „zu Fürsprechern der Durchsetzungsstrategien von Interessen weltweit agierender Unternehmen in der digitalen Datensammlungs- und Datenverwertungswirtschaft zu machen“, ist wohl der ÖNB-Google Books Deal angesprochen.

zum Text der Grundsatzerklärung

Text der Grundsatzerklärung:

„Urheber eines Werkes ist, wer es geschaffen hat.“ Sowohl diese Feststellung als auch die Regelung aller Rechte, die sich aus dieser Feststellung ergeben, sind im Urheberrecht enthalten. Das Urheberrecht umfaßt künstlerische Werke, wissenschaftliche Literatur, journalistische Beiträge und Leistungen der Kreativwirtschaft. Es bezieht sich auf Inhalte und Objekte, Unikate, Originale und von Originalen vervielfältigte Stücke. Es gilt für schöpferische Werke mit und ohne künstlerischem Gehalt.

Das Urheberrecht besagt, wer Verfasser oder Hersteller eines solchen Werkes ist. Es regelt die Rechtsbeziehungen von Künstlern und anderen Urhebern mit den Einrichtungen zur Verwertung von Kunst. Es legt fest, zu welchen Bedingungen künstlerische und andere schöpferische Arbeit genutzt und verwertet werden darf. Es schützt Künstler und andere Urheber vor der mißbräuchlichen Verwendung ihrer Werke. Es verhindert die Aneignung von Werken durch andere als ihre Verfasser oder Hersteller.

Das Urheberrecht ist das Rechtsfundament für die vertraglichen Beziehungen von Künstlern und anderen Urhebern schöpferischer Werke mit Agenturen, Bühnen, Verlagen, Produzenten und sonstigen Personen und Einrichtungen zur Verwertung von Kunst. Es ist der Garant für rechtliche Transparenz in den Beziehungen der an der Verwertung von künstlerischen und anderen urheberrechtlich geschützten Werken Beteiligten.

Das Urheberrecht ist die Voraussetzung für stabile Produktions- und Vertriebsverhältnisse und für funktionierende Infrastrukturen auf allen Sektoren der Herstellung und des Vertriebs von künstlerischen und anderen urheberrechtlich geschützten Produkten. Es ist die Lebens- und Existenzgrundlage für Zehntausende Künstler und Medienmitarbeiter sowie für Tausende Betriebe. Das Urheberrecht sichert den verantwortlichen, auf Qualität bedachten Umgang mit künstlerischen Produkten von den an der Entwicklung, Erarbeitung, Herstellung und Verbreitung von künstlerischen und anderen urheberrechtlich geschützten Produkten Mitwirkenden.

Das Urheberrecht ist die rechtliche Voraussetzung und der rechtliche Rahmen zum Gebrauch des unschätzbaren Beitrags, den Kunst und Kultur bei der Erfüllung des Wissens- und Informationsbedarfs in der Gesellschaft leisten.

Dennoch taucht immer öfter die Frage nach der Notwendigkeit des Urheberrechts in seiner bisherigen Form auf: Künstlerische und andere schöpferische Werke, Leistungen und Produkte sollen frei und kostenlos zugänglich gemacht werden. Solche Ansprüche werden sowohl von Nutzer- und Konsumentenseite als auch von seiten der gesetzlichen Arbeitnehmer- und Unternehmervertretungen und sogar innerhalb der Gewerkschaft der Privatangestellten, von der die Journalisten vertreten werden, gestellt. Selbst politische Parteien und Einrichtungen, die den Anliegen der Künstler und anderer Verfasser schöpferischer Werke Interesse und Sympathie entgegenbringen, neigen dazu, den schrankenlosen und grenzenlosen kostenlosen Verkehr von urheberrechtlich geschützten Werken für vorrangig zu halten und die Beibehaltung und den Ausbau der vom frühen 20. Jahrhundert an in Österreich erarbeiteten Urheberrechtsregelungen für nachrangig und nachteilig zur Herstellung und Verbreitung von Kunst sowie anderen schöpferischen Werken und für unmaßgeblich in den Auswirkungen auf die Einkommen von Künstlern und anderen Verfassern schöpferischer Werke.

Urheberrechtsangelegenheiten und -anliegen werden als Angelegenheiten und Anliegen der Netzpolitik thematisiert, bei Diskussionen darüber sind Vertreter aus dem Bereich des Urheberrechts höchstens noch als Zaungäste willkommen. Zugleich wird durch Versäumnispolitik die schleichende Abschaffung des Urheberrechts betrieben.

Die Unterzeichner/innen verweisen auf die fatalen Ergebnisse dieser verfehlten Politik. Sie zerstört die Existenz Zehntausender Künstler und anderen Urheber schöpferischer Werke und führt direkt in den Ruin Tausender Betriebe. Sie bewirkt in einem weit darüber hinausgehenden Ausmaß die Vernichtung der Arbeitsmöglichkeiten von höchstqualifizierten Arbeitskräften, die im Umfeld der künstlerischen und anderen schöpferischen Produktion tätig sind.

Die Unterzeichner/innen appellieren an den Gesetzgeber und an die gesetzlichen und repräsentativen Einrichtungen der Republik Österreich, verantwortlich und mit einem auf das Ganze gerichteten Blick im Sinne der Künstler und anderer Verfasser schöpferischer Werke und ihrer Urheberrechte zu handeln, statt sich zu Fürsprechern der Durchsetzungsstrategien von Interessen weltweit agierender Unternehmen in der digitalen Datensammlungs- und Datenverwertungswirtschaft zu machen.

Die Unterzeichner/innen fordern den umgehenden Ausbau des bestehenden Urheberrechts zugunsten der Künstler und anderer Verfasser schöpferischer Werke und der Produzenten von künstlerischen und anderen schöpferischen Werken, statt das Urheberrecht Einrichtungen zu überlassen, die an Kunst und Kultur nicht weiter interessiert sind, sondern nur an den Möglichkeiten, aus Nachnutzungen bereits bestehender Werke für sich Gewinn zu schlagen.

Die Unterzeichner/innen fordern die Bezahlung von Leistungen anstelle der Gratismedien- und Werbeflächenkultur mit ihren Umwegfinanzierungen über Werbungen und Gebühren und der für die Konsumenten kostenlosen, für die Künstler und anderen Urheber honorarfreien und ihren Produzenten gegenüber unabgegoltenen Verwendung von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen.

Die Unterzeichner/innen fordern Nachjustierungen, die der geänderten Verwertungssituation entsprechen, anstatt künstlerische und andere schöpferische Werke der Ausplünderung zu überlassen und für jede nur denkbare Entwertung freizugeben.

Grundsatzerklärung:

Quelle:

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