futurezone: Schutzrecht für Musik auf 75 [??? recte: 70] Jahre verlängert

Die Futurezone hat heute leider ein wenig an den Zahlen geschraubt und auch schon etwas verfrüht von der vollendeten Gesetzwerdung einer Urheberrechtsnovelle berichtet:

Das Parlament hat das Leistungsschutzrecht für Tonträgerhersteller und ausübende Künstler von 50 auf 75 Jahre angehoben. Damit wurde eine EU-Richtlinie umgesetzt. Auch die Rechte des Künstlers gegenüber dem Hersteller sollen künftig bei mangelnder Nutzung gestärkt sowie ein Fonds für Studiomusiker eingeführt werden. …

Richtig sind natürlich 70 Jahre! Und nein, wir sind erst mitten im Gesetzgebungsprozess. Der Justizausschuss hat – als dafür zuständiger Ausschuss – einen Initiativantrag zu einer Urheberrechts-Novelle 2013 behandelt. Nun geht es weiter in den Nationalrat zu den Plenarberatungen, dann in den Bundesrat usw. …. Wenn die Novelle dann tatsächlich Gesetz geworden ist, werden wir hier berichten.

Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/16591-schutzrecht-fuer-musik-auf-75-jahre-verlaengert.php

Die Parlamentskorrespondenz berichtete:

Urheberschutz für MusikerInnnen wird auf 70 Jahre verlängert

Eine Urheberrechts-Novelle, die auf Grundlage eines Initiativantrags der Regierungsparteien (2338/A) mit S-V-Mehrheit beschlossen wurde, verlängert die Dauer der Leistungsschutzrechte der Tonträgerhersteller und der ausübenden Künstler, deren Darbietungen auf Tonträgern festgehalten sind, von bisher 50 auf nunmehr 70 Jahre nach der Erstveröffentlichung. Vorgesehen sind auch eine Reihe begleitender Maßnahmen für ausübende Künstler, wie etwa ein Rechtsverlust des Herstellers zugunsten des ausübenden Künstlers bei mangelnder Nutzung während der verlängerten Schutzdauer, ein Fonds für Studiomusiker sowie abzugsfreie Tantiemen für die verlängerte Schutzdauer.

Abgeordneter Johannes Hübner (F) hielt diese Verlängerung, die wohl auf Betreiben der großen Musikkonzerne zustande kam, für sachlich nicht gerechtfertigt. Dieser Meinung schloss sich auch G-Mandatar Wolfgang Zinggl an, der einen dringenden Reformbedarf beim Urheberrecht sah.

Justizministerin Beatrix Karl wies zunächst darauf hin, dass es sich dabei um eine Umsetzung von EU-Rechtsakten handle, die auch Österreich nachvollziehen müsse. Sie plane schon seit langem eine Reform des Urheberrechts, das an das Internetzeitalter angepasst werden müsse, die diversen Interessen liegen derzeit aber noch sehr weit auseinander. In der nächsten Gesetzgebungsperiode werde es aber sicher einen Gesetzesentwurf geben, kündigte sie an. …

Quelle: PK: http://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2013/PK0570/index.shtml

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