Leistungschutzrecht für Printverleger wie auch verpflichtende Uploadfilter für Soziale Netze wurden im Änderungsantrag der Konservativen großteils aus dem Entwurf gestrichen. …
Kulturelles Erbe, Broadcaster, verwaiste Werke
In dem Änderungsantrag von MEP Comodini wird die im Kommissionsentwurf auf den Kopf gestellte Beweispflicht wieder umgekehrt. Verleger müssen nun erst einmal nachweisen, dass sie die Eigentümer bestimmter Bilder, Videos oder Texte sind, auf die sie Ansprüche haben. Dazu kamen auch Institutionen in den Text, die ursprünglich entweder gar nicht völlig unzureichend repräsentiert waren. In Artikel 2 werden nun etwa Museen, Filmarchive, Bibliotheken und was sonst noch unter „kulturelles Erbe“ fällt, ausgenommen und auch der Status öffentlich-rechtlicher Broadcaster als Kulturproduzenten festgeschrieben. …
Siehe dazu http://fm4.orf.at/stories/1778131/