Vorschlag für eine Rechtsvorschrift
Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über bestimmte zulässige Nutzungen verwaister Werke vorgelegt, mit dem Ziel der Festlegung gemeinsamer Vorschriften für die Digitalisierung und der Veröffentlichung von sogenannten verwaisten Werken im Internet. Verwaiste Werke sind Werke wie Bücher, Zeitungs- und Zeitschriftenartikel sowie Filme, die noch urheber¬rechtlich geschützt sind, aber deren Autoren nicht bekannt sind oder nicht gefunden oder kontaktiert werden können, um die urheberrechtliche Genehmigung einzuholen. Verwaiste Werke sind in Sammlungen europäischer Bibliotheken enthalten und können nicht verwendet werden, falls keine gemeinsamen Regeln entwickelt werden, um ihre Digitalisierung und Anzeige im Internet rechtlich möglich zu machen. Gemeinsame Regeln für den Umgang mit solchen Werken sind daher notwendig, um mit groß angelegten Digitalisierungs¬projekten wie dem Portal Europeana der Kommission fortzufahren.
- Text des Vorschlages
(vorläufige Fassung)
- Folgenabschätzung
(vorläufige Fassung)
- Bürgerinfo
- Häufig gestellte Fragen (MEMO/11/333
)
Website der EU zu den Verwaisten Werken/Orphan Works: