Pressemeldung: Der Bericht des „Ausschusses der Weisen“, einer hochrangigen Reflexionsgruppe zur Digitalisierung des kulturellen Erbes Europas, wurde heute an die für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Neelie Kroes, und an die für Bildung und Kultur zuständige Kommissarin Androulla Vassiliou übergeben. In dem Bericht werden die EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, sich intensiver darum zu bemühen, die in sämtlichen Bibliotheken, Archiven und Museen vorhandenen Sammlungen online ins Netz zu stellen, und es werden die Vorteile einer leichteren Zugänglichkeit der Kulturgüter und des Wissens Europas herausgestellt. Daneben wird auf den potenziellen wirtschaftlichen Nutzen der Digitalisierung hingewiesen, der – auch im Rahmen öffentlich-privater Partnerschaften – mit der Entwicklung innovativer Dienstleistungen in Bereichen wie Tourismus, Forschung und Bildung verbunden ist. Die Reflexionsgruppe spricht sich in ihrem Bericht für die Zielsetzung der Digitalen Agenda aus, die europäische digitale Bibliothek Europeana zu stärken, und schlägt Lösungen vor, wie urheberrechtlich geschützte Werke online verfügbar gemacht werden können. Dem „Ausschuss der Weisen“ zur Digitalisierung gehören Maurice Lévy, Elisabeth Niggemann und Jacques de Decker an (siehe IP/10/456). Die in dem Bericht ausgesprochenen Empfehlungen werden in die umfassende Strategie der Kommission im Rahmen derDigitalen Agenda für Europa einfließen, mit der Kultureinrichtungen der Übergang ins digitale Zeitalter erleichtert werden soll.
Neelie Kroes erklärte: „Ich danke den drei „Weisen“ für ihre konstruktiven Vorschläge dazu, wie wir eine „digitale Renaissance“ in Europa in Gang bringen können. Die Bereitstellung der Sammlungen von Museen und Bibliotheken im Netz bringt nicht nur die reiche Geschichte und Kultur Europas zur Geltung, sondern kann auch mit neuen Vorteilen bei Bildung, Innovation und der Schaffung neuer wirtschaftlicher Betätigungsfelder einhergehen. Auf diese Weise werden hochwertige Inhalte für viele Generationen ins Netz gestellt.“
Androulla Vassiliou ergänzte: „Die Gruppe hat die Interessen der Werkschaffenden mit den Anforderungen eines sich wandelnden Umfelds im digitalen Zeitalter zum Ausgleich gebracht. Wir müssen Mittel und Wege finden, um dies in all den Bereichen zu bewerkstelligen, in denen der Kultur- und Kreativsektor den aus dem Übergang in das digitale Zeitalter erwachsenden Herausforderungen gegenübersteht. Kultur und kulturelles Erbe im digitalen Zeitalter eröffnen den Volkswirtschaften und Gesellschaften Europas neue Chancen.“
Wesentliche Schlussfolgerungen und Empfehlungen des Berichts „Die neue Renaissance“:
- Das Portal Europeana sollte zum zentralen Bezugspunkt für das kulturelle Erbe Europas im Netz werden. Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass alle mit öffentlicher Förderung digitalisierten Materialien über diese Internetseite zugänglich sind, und ihre öffentlich zugänglichen Meisterwerke bis 2016 in Europeana einbringen. Kultureinrichtungen, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten sollten Europeana aktiv und umfassend fördern und dafür werben.
- Urheberrechtlich geschützte Werke, die nicht länger gewerblich vertrieben werden, sollten online verfügbar gemacht werden. Die Digitalisierung und Verwertung dieser Werke obliegt hauptsächlich den Rechteinhabern. Falls die Rechteinhaber dies nicht tun, müssen Kultureinrichtungen die Möglichkeit haben, Material zu digitalisieren und es der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, wofür die Rechteinhaber eine Vergütung erhalten sollten.
- EU-Regeln für verwaiste Werke (Werke, deren Rechteinhaber nicht ermittelt werden können) müssen so bald wie möglich erlassen werden. Im Bericht werden acht Grundbedingungen festgelegt, die für alle denkbaren Lösungen gelten.
- Die Mitgliedstaaten müssen ihre Mittel für die Digitalisierung erheblich aufstocken, um Arbeitsplätze zu schaffen und künftiges Wachstum zu fördern. Die für den Bau von 100 km Straße notwendigen Mittel würden ausreichen, um 16 % aller in den Bibliotheken der EU vorhandenen Bücher oder alle Audio-Inhalte der Kultureinrichtungen der EU-Mitgliedstaaten zu digitalisieren.
- Öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung sind zu fördern. Sie müssen transparent, nichtausschließlich und gegenüber allen Partnern gerecht sein und grenzübergreifenden Zugang zu digitalisierten Materialien für alle schaffen. Die Vorzugsnutzung von digitalisierten Materialien durch den privaten Partner sollte für längstens sieben Jahre gewährt werden.
- Um die Erhaltung von Sammlungen in digitalisierter Form zu gewährleisten, sollte eine zweite Kopie dieser Kulturgüter bei Europeana archiviert werden. Außerdem sollte ein System entwickelt werden, bei dem kulturelles Material, das derzeit in mehreren Ländern deponiert werden muss, nur einmal zu deponieren ist.
Die Empfehlungen des „Ausschusses der Weisen“ werden Eingang finden in die umfassendere Strategie der Kommission im Rahmen der Digitalen Agenda für Europa, mit der Kultureinrichtungen beim Übergang in das digitale Zeitalter und bei der Suche nach neuen und wirksamen Geschäftsmodellen, die eine beschleunigte Digitalisierung mit einer eventuell erforderlichen fairen Vergütung der Rechteinhaber ermöglichen, unterstützt werden (siehe IP/10/581, MEMO/10/199 und MEMO/10/200). Die Empfehlungen werden auch dem Plan der Kommission zugute kommen, bis 2012 ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für Europeana zu entwickeln.
Bereits heute bietet das Portal europeana.eu Zugang zu über 15 Millionen digitalisierten Büchern, Landkarten, Fotografien, Filmen, Gemälden und Musikstücken, was jedoch nur einen kleinen Teil der Werke ausmacht, die sich im Besitz europäischer Kultureinrichtungen befinden (siehe IP/10/1524). Bei den meisten digitalisierten Materialien handelt es sich um ältere Werke im öffentlichen Bereich, bei denen keine Rechtsstreitigkeiten wie bei urheberrechtlich geschützten Werken drohen.
Hintergrund
Der „Ausschuss der Weisen“ setzt sich zusammen aus Maurice Lévy (Chairman und CEO des französischen Werbe- und Kommunikationsunternehmens Publicis), Elisabeth Niggemann (Generaldirektorin der Deutschen Nationalbibliothek und Vorsitzende der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek) sowie Jacques De Decker (Schriftsteller und Ständiger Sekretär der belgischen Königlichen Akademie der französischen Sprache und Literatur).
Empfehlungen des „Ausschusses der Weisen“:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/index_en.htm