Die Presse: Archivzutritt gesperrt: Von Beschädigung zum Fall für den Volksanwalt

Die Presse berichtet von einem aktuellen Fall, der sich im Österreichischen Staatsarchiv zugetragen hat (vergleichbar wären aber wohl auch Fälle in Bibliotheken, Handschriftenabteilungen etc.). Ein Benutzer beschädigte eine Archivalie und … hier divergieren die Angaben der Parteien … meldete dies nicht (Archiv) bzw. hatte in einem Durcheinander diese schon zurückgegeben und fand sie nicht mehr (Nutzer).

Das Archiv wertete die „Beschädigung des Archivguts und … Nichtmeldung des Schadens beim Aufsichtsdienst“ als eine „schwerwiegende Verletzungen der Benutzungsordnung“, gab dem Nutzer 3 Tage Zeit seine Arbeiten zu vollenden und verhängt darüber hinaus gem. § 9 Abs. 3 Bundesarchivgesetz ein Nutzungsverbot.

Jetzt ist die Angelegenheit bei der Volksanwaltschaft anhängig.

Quelle: http://diepresse.com/home/politik/amtshilfe/667880/Archivzutritt-gesperrt_Von-Beschaedigung-zum-Fall-fuer-den

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