Die Bibliotheken im Regierungsprogramm

Einmal kommt der Begriff „Bibliothek“ im kommenden Regierungsprogramm „Zusammen. Für unser Österreich. Regierungsprogramm 2017–2022“ vor, und zwar im Hinweis auf eine Evaluierung der bestehenden Strukturen von Bundeseinrichtungen anhand ua. des „Weißbuchs Österreichische Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek“. Sonst keine Erwähnung … Tja. Aber immerhin soll die „Digitalisierung des Kulturgutes“ vorangetrieben werden.

Auf S. 94f. finden sich einige Details zum Bereich „Kunst und Kultur“:

Einfache Strukturen, klare Kompetenzen und weniger Bürokratie für die Kultureinrichtungen des Bundes

Erst die österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ermöglichen mit ihren Beiträgen eine aktive Kulturpolitik. Ihnen gegenüber haben wir daher die Verpflichtung, mit Steuergeld verantwortungsvoll und effizient umzugehen. Das bedeutet auch, bestehende Strukturen zu hinterfragen. Wir wollen sicherstellen, dass die öffentlichen Mittel, die wir für Kunst und Kultur investieren, auch tatsächlich dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

  • Evaluierung der bestehenden Strukturen von Bundeseinrichtungen (z.B. unter Berücksichtigung der Problembeschreibungen und Ergebnisse des „Weißbuchs Österreichische Bundesmuseen / Österreichische Nationalbibliothek“)
  • Zuständigkeiten zwischen Burghauptmannschaft und Museen klären
  • Programm „Kunst in den Regionen“: Die Sammlungsbestände der  Bundeseinrichtungen sollen im Zuge von Kooperationen verstärkt in den Bundesländern ausgestellt und präsentiert werden können. Davon soll ein weiterer Impuls zur Stärkung des ländlichen Raums ausgehen.
  • Digitalisierung des Kulturgutes vorantreiben
  • Bundesdenkmalamt neu aufstellen
    • Reorganisation des Bundesdenkmalamtes hin zu mehr Serviceorientierung
    • Besserstellung von privaten Denkmaleigentümern im Fall von Investitionen
  • Denkmalschutz gesetzlich erneuern: Erhaltung des baulichen Erbes im Eigentum der Republik und Schutz des UNESCO-Weltkulturerbes in Österreich als wichtigen Anziehungspunkt für Touristen aus dem In- und Ausland; gleichzeitig richtige Rahmenbedingungen für innovative Neubauten schaffen. Überprüfung der Eingriffsmöglichkeit des Bundes in die Bau- bzw. Raumordnung zur Einhaltung völkerrechtsverbindlicher Staatsverträge
  • Entbürokratisierung der Vorschriften des Denkmalschutzes für private Bauherren und Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, um Eigentümer von Bausubstanz, die als schützenswert gilt, auch serviceorientiert bei ihrer Aufgabe zu unterstützen
    • Normenbereinigung: Widersprüche zwischen Bauordnung und DMSG-Regelungen auflösen
  • Umsetzung der „Baukulturellen Leitlinien des Bundes“
  • Neuaufstellung der Bundestheaterholding
  • Erstellung einheitlicher Richtlinien für Kostensätze der Bundesmuseen für den Leihverkehr
  • Verstärkte Nutzung von „Shared Services“: Bestimmte Bereiche der Verwaltung und des Budgetmanagements in einer gemeinsamen Organisations-Struktur vereinheitlichen und administrative Synergien erzielen. Die unabhängige künstlerisch-kreative Arbeit der Einrichtungen soll gleichzeitig abgesichert und wenn möglich erweitert werden; Einführung klarer Governance-Regeln
  • Sachgerechte Lagerung von Kulturgütern im Eigentum der Republik sicherstellen und die erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Maßnahmen umsetzen
    • Prüfung der Errichtung eines alle Bundesmuseen übergreifenden Zentraldepots für Kulturgüter unter Einbeziehung eines archäologischen Zentraldepots für die Sammlungen des Bundesdenkmalamtes und allfällig anderer Interessenten
    • Prüfung der Nutzung von Synergien im Transportwesen
  • Synergiepotenziale zwischen Bundesmuseen und Ländermuseen besser nutzen: Abschaffung von gegenseitigen Leihgebühren, bessere Einbindung der Landesmuseen in bundesweite Kulturinitiativen
  • Attraktivierung des Besuchs von Bundesmuseen durch spezielle preisliche Angebote, insbesondere für Familien

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