Der Amtsschimmel wiehert auch beim Henker

Salzburg 1699. Fürsterzbischof Johann Ernst von Thun erlässt eine „Malefitz-Unkostens-Ordnung“, d.h. eine Aufstellung aller für den Salzburger „Freimann“ (= Scharfrichter) anfallenden Unkosten bei Hinrichtungen. Dabei wird nicht nur minutiös unterschieden zwischen den einzelnen Hinrichtungsarten (Schwert, Strang, Verbrennen, Erdrosseln, Fallbeil, aufs Rad flechten, Vierteilen …), sondern jeder noch so kleine Handgriff wird mit einer zu vergütenden Summe angeführt:
Fallbeil aufrichten – 1 Gulden
Hinrichten – 1 Gulden
„Deß armen Sünders Kopff auff den Pfal zu naglen“ – 1 Gulden
„Für jeden Zwick mit glüenden Zangen“ – 30 Kreuzer
Die UB Salzburg besitzt offenbar als einzige Bibliothek im deutschsprachigen Raum dieses Dokument – historisch wertvoll, aber Gänsehaut evozierend …
Nachzulesen unter: Malefitz Unkostens-Ordnung

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