Das Urheberrechtsgesetz sieht derzeit eine sogenannte „Leerkassettenvergütung“ für unbespieltes Trägermaterial (z.B. Audio- und Video-Leerkassetten, bespielbare DVDs und CDs) vor. Die Leerkassettenvergütung ist eine pauschale Vergütung für sämtliche Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch, die mit dem Trägermedium vorgenommen werden. Strittig ist, auf welche Speichermedien die Leerkassettenvergütung anzuwenden ist und, ob diese auch auf Smartphones erhoben werden kann. …
Aktueller Beitrag betr. die aktuelle EuGH-Judikatur: http://www.deloittetax.at/2015/03/18/die-diskussion-um-die-abgabe-auf-festplatten-geht-in-die-nachste-runde/#more-8581