Datenschutz & Facebook-Fanpages

Ich weise vorläufig auf neueste Judikatur des EuGH hin (ECLI:EU:C:2018:388). In einem vom deutschen Bundesverwaltungsgericht eingereichten Vorabentscheidungsersuchen ging es um Fragen des Datenschutzes bei Facebook-Fanpages.

Der EuGH hat dazu ua festgestellt: Der Betreiber einer Facebook-Fanpage ist gemeinsam mit Facebook für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher seiner Seite verantwortlich.

Für Bibliotheken kann dies Relevanz aufweisen, betreiben doch viele Bibliotheken auch eigene Facebookseiten.

Das Urteil: Urteil des Europäischen Gerichtshofes (Az. C 210/16)

Pressemitteilung EuGH: https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2018-06/cp180081de.pdf

Dazu auch:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert