Georg Paul Hönn wollte „der erste seyn, den Deckel von dem Betrugs-Hafen, … abzunehmen, und denen vorne leckenden hinten aber kratzenden Katzen die Schellen anzuhängen.“ Das tat er in seinem 1721 erschienenen „Betrugs-Lexicon“, in dem er, nach Berufsständen geordnet, alle Betrügereien von „Abgesandte“ bis „Zuckerbacker“ aufdeckt. Leider verschont er auch die BibliothekarInnen nicht, denn sie betrügen, „Wenn sie sich in denjenigen Stunden, wozu sie vermöge ihrer Pflicht verbunden sind, in der Bibliotheque nicht ordentlich anzutreffen lassen, und entweder ihren Privat-Geschäften nachgehen, oder, wie auf Universitäten zu geschehen pfleget, mit den Studenten währender Zeit schmausen, und allerhand andere Verhinderungen vorwenden.“
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