Wien (OTS) – … Weiters befasste sich der Beirat mit Büchern aus der Bibliothek der Österreichischen Galerie und aus der Österreichischen Nationalbibliothek, die ebenfalls an Erben früherer Eigentümer, nämlich Dr. Max Berger, Dr. Erich Arthur Bien und Dr. Eugen Herz, sowie an den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden und die Großloge von Wien zurückgegeben werden sollen. Ein Bestand an Büchern aus der Nationalbibliothek, die zwar entzogen wurden, deren EigentümerInnen jedoch nicht mehr festgestellt werden können, sollen gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Kunstrückgabegesetz an den Nationalfonds für Opfer des Nationalsozialismus gehen.
… Zu den vom Beirat zur Übereignung empfohlenen Büchern liegen Berichte der Kommission für Provenienzforschung vor, die das Ergebnis einer detaillierten Durchsicht der Bestände der Österreichischen Nationalbibliothek und der Österreichischen Galerie sind. Auf Grund von Eigentumsvermerken konnte der Beirat einzelne Bücher bestimmten Verfolgten zuordnen bzw. als Herkunft bestimmter Bestände von den Nationalsozialisten aufgelöste jüdische Einrichtungen und die Großloge von Wien feststellen. 103 Druckschriften stammen jedoch aus Lagern in Triest, wohin sie als im Hafen beschlagnahmtes „Übersiedelungsgut“ der Flüchtenden gelangten. Diese Bücher tragen keine Eigentumsvermerke. Auch durch andere Wege sind die EigentümerInnen nicht feststellbar, weshalb sie an den Nationalfonds übereignet werden sollen.
Die Empfehlungen sind im Wortlaut auf der Webseite der Kommission für Provenienzforschung unter www.provenienzforschung.gv.at wiedergegeben.