1.1.2021 war Public Domain Day. Welche Werke sind nun ab heuer urheberrechtsfrei?

Der 1. Jänner ist traditionell der Public Domain Day. An diesem Tag gehen  urheberrechtlich geschützte Werke von Autorinnen und Autoren, die vor 70 Jahren  verstorben sind, in die Gemeinfreiheit über – zumindest in jenen Ländern mit der allgemein üblichen 70-Jahres-Schutzfrist. Diese Frist beginnt nicht mit dem tatsächlichen Todesdatum, sondern erst mit Ablauf des Todesjahres des Verstorbenen zu laufen. Das hat den Vorteil einer klaren und übersichtlichen Lösung. Heuer „kippen“ somit Werke von Autorinnen und Autoren, die im Jahre 1950 verstorben sind, in die Gemeinfreiheit. Ihre Werke können daher nun ohne urheberrechtliche Beschränkungen und ohne Genehmigung der Rechtsnachfolger der Autorinnen und Autoren nunmehr vervielfältigt, digitalsiert usw. werden.

Wichtige Listen von Literaten, Schriftstellern und Wissenschaftlern, deren Werke mit dem Jahr 2021 gemeinfrei geworden sind, sind etwa die Wikisource-Liste Gemeinfrei 2021 oder die Wikipedia-Liste Nekrologe 1950. Dann gäbe es noch die Wikipedia-Liste 2021 in public domain (wo man auch nach Staaten und unterschiedliche Schutzrechtsfristen ordnen kann) sowie die automatisiert erstellte Liste Public Domain Day/2021 in Public Domain.

Hinweise findet man dazu – wie immer – auf Archivalia:  https://archivalia.hypotheses.org/128614

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