Zur Datenschutzdiskussion

Roland Reuß hat mit seinem provokativen, nicht in allem stimmigen Artikel über den Datenschutz in Bibliotheken in der FAZ zuerst einmal eine kleine Diskussion ausgelöst, jedenfalls aber auch notwendige Denkanstöße gegeben: Roland Reuß in der FAZ: «Datenschutz in Bibliotheken – Sie nennen es Service, dabei ist es Torheit»

Die Kategorie „Datenschutzrecht“ wurde hier im VÖBBLOG nicht allzuoft vergeben: Datenschutzrecht. Aber just am gestrigen Tag wurde zuvor schon auf einen weiteren Artikel von Mark Buzinkay verwiesen, der sich dem Thema annahm: Verwendung von Google- und Facebook-Code auf Bibliothekswebsiten

Zu Reußens Service/Torheit:

Nunmehr hat auch die dbv Stellung bezogen:

Bibliotheken im Spannungsfeld von Datenschutz und digitalen Services Deutscher Bibliotheksverband nimmt Stellung zum Umgang mit sensiblen Daten von Bibliotheksnutzern

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) weist daraufhin, dass in seinen Mitgliedsbibliotheken sensibel mit den Daten der Nutzerinnen und Nutzer umgegangen wird. „Die Bibliotheken sind sich der Sensibilität der persönlichen Daten ihrer Benutzer sehr bewusst“, so der Verbandsvorsitzende Frank Simon-Ritz. In den „Ethischen Grundsätzen der Bibliotheks- und Informationsberufe“, zu denen sich alle bibliothekarische Verbände bekennen, heißt es: „Wir respektieren die Privatsphäre unserer Kundinnen und Kunden. Wir speichern personenbezogene Daten nur zur Erbringung unserer Dienstleistung und nur im gesetzlichen Rahmen.“ Bibliotheken stimmen sich bei Ihren personendatenbezogenen Maßnahmen mit den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten ab und prüfen die Nutzung entsprechender Dienste laufend. Der Deutsche Bibliotheksverband reagiert auf einen Beitrag des Heidelberger Germanisten Roland Reuß in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 12.11.2013, in dem mögliche Risiken aus dem Zusammenwirken von Internet-Suchmaschinen und Recherchen in Bibliothekskatalogen kritisch aufgegriffen wurden.

Die Bibliotheken setzen sich aktiv für die informationelle Selbstbestimmung der Nutzerinnen und Nutzer ein, indem sie konsequent für Datenschutz eintreten und den Nutzern die Möglichkeit geben, ihre Informationskompetenz weiterzuentwickeln. Datenschutz und Informationskompetenz gehören zu den Kernaufgaben der Bibliothekare.

Im Hinblick auf die Kooperation der Bayerischen Staatsbibliothek mit dem Internetkonzern Google erläutert der Deutsche Bibliotheksverband, dass auf diese Weise seit 2007 mehr als 900.000 Bücher digitalisiert wurden. Diese Bücher sind nicht nur über die Suchplattform Google zugänglich, sonder auch über den Katalog der Bibliothek sowie über Plattformen wie die Deutsche Digitale Bibliothek und die Europeana.

Auch die Zurverfügungstellung von Metadaten aus Bibliothekskatalogen für Google sieht der Verband als einen wichtigen Schritt, um künftig diese Erschließungsleistungen über einen zentralen Sucheinstieg zugänglich zu machen. In diesem Projekt werden ausschließlich bibliografische Daten geliefert, personenbezogene Daten werden grundsätzlich nicht weitergegeben. „Es geht darum“, so Simon-Ritz weiter, „dass Bibliotheksbestände auch in der Zukunft auf angemessene Weise sichtbar sind.“

Quelle: http://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/Stellungnahme_Bibliotheken_im_Spannungsfeld_von_Datenschutz_und_digitalen_Services.pdf

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