Zum aktuellen EuGH-Urteil C-131/12 betr. Datenschutz/Suchmaschinenbetreiber

Urteil in der Rechtssache C-131/12
Google Spain SL, Google Inc. / Agencia Española de Protección de Datos, Mario Costeja González

Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf von Dritten veröffentlichten Internetseiten erscheinen, für die von ihm vorgenommene Verarbeitung verantwortlich.

Eine Person kann sich daher, wenn bei einer anhand ihres Namens durchgeführten Suche in der Ergebnisliste ein Link zu einer Internetseite mit Informationen über sie angezeigt wird, unmittelbar an den Suchmaschinenbetreiber wenden, um unter bestimmten Voraussetzungen die Entfernung des Links aus der Ergebnisliste zu erwirken, oder, wenn dieser ihrem Antrag nicht entspricht, an die zuständigen Stellen. …

Die ganze Pressemitteilung des EuGH:

Das Urteil des EuGH (ECLI:EU:C:2014:317)

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