Zu Taschwer/Der Standard: „Radikalumbau in den Kathedralen des Wissens“

Bei den wissenschaftlichen Büchern und Zeitschriften bleibt kein Stein auf dem anderen. International machen Verlagsmultis Milliardengewinne mit Steuergeld …

All das hat natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf das Schreiben und Verlegen von Wissenschaft – und nicht zuletzt darauf, ob künftig in den Lesesälen Bücher zwar in den Regalen stehen, von den Lesetischen aber ganz verschwinden werden.

Klaus Taschwer im Standard: http://derstandard.at/2000029820540-629/Radikalumbau-in-den-Kathedralen-des-Wissens

Der Artikel verlangt allerdings nach einer kurzen Bemerkung:

International würde man – so Taschwer – sich gegen Verlagsmultis wenden und Open Access-Projekte Erfolge zeitigen. Das sieht Taschwer positiv. Am besten wäre eine Stärkung der kleinen Verlage und der Urheber. Insofern d’accord. Aber dann die Schlussvolte: In Österreich würden die Uhren anders ticken, was daran exemplifiziert wird, dass der neue § 42 g des österreichischen UrhG („Öffentliche Zurverfügungstellung für Unterricht und Lehre.“) Verlegern und Urhebern keinen Ausgleich garantiere.

Er [= § 42g UrhG] räumt Bildungseinrichtungen ein, veröffentlichte Werke für Zwecke der Lehre zu vervielfältigen und digital zur Verfügung zu stellen. Verlage und Autoren schauen dabei durch die Finger, woran auch die mitbeschlossene Festplattenabgabe wenig ändert.

Bitte? Zustimmend dürfen sich noch Vertreter der Literar Mechana und des Verlegerverbandes gegen die UrhG-Novelle äußern. Leider ist dieser Schlussteil inhaltlich falsch und er scheint auch überhaupt nicht zum Rest des Artikels zu passen (was übrigens auch im Kommentarbereich dazu schon angemerkt wurde). Tatsächlich hat die UrhG-Novelle beim fraglichen 42g UrhG im Abs 3 ganz selbstverständlich auch eine Vergütungspflicht für den Urheber normiert. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage schätzen dieses Aufkommen sogar auf 200.000 EUR jährlich.

Zur UrhG-Novelle (im VÖBBLOG):

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