Am 16. Februar 1919 war es endlich so weit: Auch die Frauen durften wählen. Nach jahrzehntelangen Bemühungen hatte es ab 1907 ein allgemeines und gleiches Wahlrecht gegeben – allerdings nur für die Männer. Drei Premieren kamen somit an diesem Tag zusammen: Bei der ersten Nationalratswahl der Ersten Republik machten nun erstmals auch die Frauen von ihrem aktiven und passiven Wahlrecht Gebrauch.
Mit Plakaten auf Stimmenfang
Das Werben um die Stimmen der Frauen fand damit auf den Plakaten Niederschlag. Es finden sich zahlreiche Aufrufe zu „Wähler- und Wählerinnen“-Versammlungen, die fast durchgängig zumindest eine Rednerin ankündigten und daran erkennen lassen, wie aktiv die Frauen von ihrem neuen Recht Gebrauch machen wollten und in welchen politischen Parteien sie das auch konnten. Die Plakat-Botschaften richten sich direkt an die „Wähler und Wählerinnen“, aber auch exklusiv an die Frauen (P-935, P-1139), dann meist den Wert und die Bedeutung des neuen Rechts ins Zentrum stellend und mit Slogans wie „Erscheinen ist Pflicht!“ (P-833) werbend. Dass auf einzelnen Plakaten neben den Frauen auch die Mädchen angesprochen werden, ist als Anwerbung künftiger Wählerinnen zu werten. Die Volljährigkeit war mit 24 Lebensjahren erreicht und wurde mit Beschluss vom 6. Februar 1919 auf 21 Jahre gesenkt.
Die Plakate wurden an Hausmauern geklebt, an den Außenseiten von Lastwagen montiert und bei Kundgebungen auf Tafeln durch die Stadt getragen. …