Verwendung von Kugelschreibern bei Eintragungen in Bibliothekskataloge

Erlaß des Bundesministeriums für Unterricht vom 22. Jänner 1958, Zl. 29.462-1/58.

Der Beirat für das Bibliothekswesen hat in seiner Tagung vom 14. und 15. November 1957 festgestellt, daß sich die Verwendung von Kugelschreibern bei Eintragungen in Bibliothekskataloge nicht bewährt hat. Die Haltbarkeit der mit Kugelschreibern angefertigten Schrift mag im allgemeinen im Dienstbetrieb genügen, ist jedoch für die Bibliothekskataloge zumindest derzeit nicht groß genug. Derartige Kataloge müssen durch einen längeren Zeitraum – mehrere Jahrzehnte – lesbar bleiben. Bei der dzt. Qualität der Kugelschreiber ist eine so lange Haltbarkeit, wie Versuche ergeben haben, nicht gewährleistet.

Es wird sohin ersucht, Kugelschreiber für Eintragungen in Bibliothekskataloge nicht zu verwenden.

Quelle: Franz Koller, Rechtsvorschriften und Erlässe zum österreichischen Bibliothekswesen. Stand 1.1.1963 (= Handbuch österreichischer Bibliotheken III/Biblos-Schriften 34), Wien 1963, S. 118f.

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